10
I. Die älteste Zeit. A. Urgeschichte.
oder Markg enosse nscha ft. Das Ackerland der Gemeinde (Al
mend) war in so viele Teile zerlegt, als Freie da waren. Die Ver
teilung geschah durch das Los. Allmählich erhielt die Familie das
Erbrecht an dem ihr zugewiesenen Boden. Daneben blieb ein Stück
Land im gemeinsamen Besitz der Ortsgemeinde als Gemeindeflur.
Eine Gemeinde wurde in den ältesten Zeiten in der Regel durch die
bei einander wohnenden Verwandten, die Sippe, gebildet. Mehrere
Marken zusammen bildeten den Gau, und die Gaue vereinigten
sich zu Stämmen, die entweder einen aus dem Adel gewählten
König hatten oder nur im Fall eines Krieges einen gemeinsamen
Anführer ernannten.
Aber so lange die alten Germanen noch nicht e i n großes Volk
waren, sondern in eine Anzahl kleinerer Stämme zerfielen, waren
darunter viele, die „keinen König ertrugen". Bei ihnen wählten
die Gaugenossen sich einen Häuptling. Außer der bevorzugten
Stellung, welche dieser als Vorsitzender des Volksgerichts hatte, und
der Befugnis, das Ackerland unter die Freien zu verteilen, besaß er
keine besonderen Vorzüge vor den übrigen Freien; höchstens wurden
ihm freiwillige Gaben der Stammesgenossen als Geschenke darge
bracht, die eine Art Einnahme für ihn bildeten. Fast immer ge
hörte der Häuptling einem alten Geschlecht an, das seinen Ursprung
bis zu den Göttern zurückführen konnte. Er war umgeben von
seiner Gefolgschaft, einer Anzahl von Männern und Jünglingen,
die ihr Geschick freiwillig an das seine angeschlossen hatten; denn
schon frühzeitig war es eine Sitte der alten Germanen, sich einem
Herrn anzuschließen, ihm Treue zu schwören und dadurch sich seinem
Dienste zu weihen, also freiwillig sich in ein gewisses Dienstverhält
nis zu stellen. Die Gefolgschaft bildete die stete Umgebung des Häupt
lings. Er übernahm die Sorge für den Lebensunterhalt und die
Ausrüstung seines Gefolges; er belohnte die Dienste desselben mit
Geschenken an „rotem Golde", Rossen, Schwertern; ja er stattete
den erprobten Dienstmann auch wohl mit Landbesitz aus. In der
„Halle" des „Herrenhauses"sammelten sich die „Genossen der Met-
1 bans" des Häuptlings, wie sich das Gefolge nannte, um den Herd;
sie saßen in langer Reihe auf erhöhtem Sitz, in der Mitte auf dem
Ehrenplatz der Hausherr, und, während der Becher kreiste, berieten
sie neue Kriegs- und Beutezüge oder unterhielten sich über die be
standenen Kämpfe und Abenteuer, die oft von Sängern in beson
deren Liedern verherrlicht wurden. Die „Genossen der Metbank"
geleiteten den Häuptling zur Volksversammlung und in den Krieg,
bedienten im Hause die Rosse, jagten das Wild oder versahen, wenn
der Häuptling ein reiches Hauswesen besaß, auch wohl besondere
Ehrenämter, wie das des Boten, des Redners (der namentlich die
Gäste zu begrüßen hatte), des Sängers, des Truchsessen. Wollte