Full text: Leitfaden für den Unterricht in der deutschen Geschichte mit besonderer Berücksichtigung der kulturgeschichtlichen Momente für die Oberstufe mehrklassiger Volks- und Mittelschulen

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I. Die älteste Zeit. A. Urgeschichte. 
oder Markg enosse nscha ft. Das Ackerland der Gemeinde (Al 
mend) war in so viele Teile zerlegt, als Freie da waren. Die Ver 
teilung geschah durch das Los. Allmählich erhielt die Familie das 
Erbrecht an dem ihr zugewiesenen Boden. Daneben blieb ein Stück 
Land im gemeinsamen Besitz der Ortsgemeinde als Gemeindeflur. 
Eine Gemeinde wurde in den ältesten Zeiten in der Regel durch die 
bei einander wohnenden Verwandten, die Sippe, gebildet. Mehrere 
Marken zusammen bildeten den Gau, und die Gaue vereinigten 
sich zu Stämmen, die entweder einen aus dem Adel gewählten 
König hatten oder nur im Fall eines Krieges einen gemeinsamen 
Anführer ernannten. 
Aber so lange die alten Germanen noch nicht e i n großes Volk 
waren, sondern in eine Anzahl kleinerer Stämme zerfielen, waren 
darunter viele, die „keinen König ertrugen". Bei ihnen wählten 
die Gaugenossen sich einen Häuptling. Außer der bevorzugten 
Stellung, welche dieser als Vorsitzender des Volksgerichts hatte, und 
der Befugnis, das Ackerland unter die Freien zu verteilen, besaß er 
keine besonderen Vorzüge vor den übrigen Freien; höchstens wurden 
ihm freiwillige Gaben der Stammesgenossen als Geschenke darge 
bracht, die eine Art Einnahme für ihn bildeten. Fast immer ge 
hörte der Häuptling einem alten Geschlecht an, das seinen Ursprung 
bis zu den Göttern zurückführen konnte. Er war umgeben von 
seiner Gefolgschaft, einer Anzahl von Männern und Jünglingen, 
die ihr Geschick freiwillig an das seine angeschlossen hatten; denn 
schon frühzeitig war es eine Sitte der alten Germanen, sich einem 
Herrn anzuschließen, ihm Treue zu schwören und dadurch sich seinem 
Dienste zu weihen, also freiwillig sich in ein gewisses Dienstverhält 
nis zu stellen. Die Gefolgschaft bildete die stete Umgebung des Häupt 
lings. Er übernahm die Sorge für den Lebensunterhalt und die 
Ausrüstung seines Gefolges; er belohnte die Dienste desselben mit 
Geschenken an „rotem Golde", Rossen, Schwertern; ja er stattete 
den erprobten Dienstmann auch wohl mit Landbesitz aus. In der 
„Halle" des „Herrenhauses"sammelten sich die „Genossen der Met- 
1 bans" des Häuptlings, wie sich das Gefolge nannte, um den Herd; 
sie saßen in langer Reihe auf erhöhtem Sitz, in der Mitte auf dem 
Ehrenplatz der Hausherr, und, während der Becher kreiste, berieten 
sie neue Kriegs- und Beutezüge oder unterhielten sich über die be 
standenen Kämpfe und Abenteuer, die oft von Sängern in beson 
deren Liedern verherrlicht wurden. Die „Genossen der Metbank" 
geleiteten den Häuptling zur Volksversammlung und in den Krieg, 
bedienten im Hause die Rosse, jagten das Wild oder versahen, wenn 
der Häuptling ein reiches Hauswesen besaß, auch wohl besondere 
Ehrenämter, wie das des Boten, des Redners (der namentlich die 
Gäste zu begrüßen hatte), des Sängers, des Truchsessen. Wollte
	        
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