1. Die Zustände im Deutschen Reich.
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werden, der ihm dann die Macht, Gericht zu halten, erteilte. Somit
waren die Femgerichte keineswegs Gerichte, welche das Richteramt
gewissermaßen auf eigene Faust vollzogen; es waren vielmehr kaiser-
liche Gerichte in aller Strenge des Wortes. Die Beisitzer dieses
Gerichtes, das in der Folge unter dem Namen „Femgericht" be
kannt wurde, hießen Frei schössen. Bei der zunehmenden Un
sicherheit namentlich in den Zeiten des Faustrechts brachten sie jedes
verbrechen vor ihren Richtstuhl, sogar solche, die außerhalb ihres
Gerichtssprengels vorkamen, weil oftmals der ordentliche Richter
nicht die Macht besaß, den Schuldigen zu bestrafen. Dazu brauchte
man aber Männer, die im ganzen deutschen Reiche zerstreut waren,
damit sie die Unthaten und Verbrechen, die überall geschahen, zur
Kenntnis des Freigrafen brachten, der den Schuldigen dann vor
seinen Richterstuhl beschied. Die Macht der „heiligen Feme" war
bald so gefürchtet, daß aus allen Teilen Deutschlands sich Männer
herbeidrängten, um als Freischöffen oder „Wissende" aufgenommen
Zu werden, deren es bald mehrere Tausende gab, unter ihnen Rats
herren, Ritter, Fürsten und Könige. Schöffe konnte jeder werden;
es war nur nötig, daß der Aufzunehmende ein Freier von unbe
scholtenem Rufe war. Doch konnte seine Aufnahme nur auf west-
sälischem Boden vollzogen werden. Allmählich wurde die Feme zu
einer Art von geheimem Bunde, dem das Mittel des Geheimnisses
wohl zu statten kam, um in jener Zeit des Faustrechts den flüchtigen
Verbrecher mit Erfolg aufspüren zu können.
Die Mitglieder der Feme erkannten sich an geheimen Zeichen.
Ihre Losung war: „Strick, Stein, Gras, Grein," die dem Neuauf-
gcnommenen vom Freigrafen erklärt wurde. Der Schöffengruß
bestand darin, daß der ankommende Schöffe seine rechte Hand auf
seine linke Schulter legte und dabei sprach: „Eck grüt ju, lewe man!
Wat fange ji hi an?" Darauf legte er seine rechte Hand auf des
Schöffen linke Schulter; dieser that dasselbe mit den Worten: „Allet
Glück kehre in, wo die Frpenscheppen sin!"
Außerdem besaßen die Wissenden noch ein Notwort, auf welches
jeder Freischöffe dem andern zu Hilfe kommen mußte, und wäre der
Gegner selbst sein eigner Sohn gewesen. Die geheimnisvolle Formel
kantete: „Reinir dor Feweri"; ihre Bedeutung ist bis auf den
heutigen Tag nicht aufgeklärt worden, da auf den Verrat der Losung
ber Tod stand.
Ungeachtet ihres heimlichen Charakters wurden die Femgerichte
an den alten Stätten der freien Gerichte, den „Freistühlen",
unter freiem Himmel und am hellen Tage, meistens unter einer
Linde, einem Birnbaum oder Hagedorn, an einem steinernen Tische
abgehalten. Solcher Freistühle gab es in Westfalen über hundert,
als deren berühmtester Dortmund galt.