Full text: (B. 3, Erste Abtheilung)

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BI. 400. Resolution der Ritter- und Landschaft vom _ 
29. April 1634. 
1. Es sei nicht rathsam, auf den Halberstädtischen Schluss 
sich einzulassen, da inan den Lübecker Frieden vor sich hat, 
2. Ob nicht den Friedenstraclaten zu inhäriren und es dahin zu 
moderiren, dass die Fürstentümer in der Neutralität bleiben. 
3. Es sei notorisch, dass die Fürstenlhümer keine propor 
tionale Dcfension auf die Beine bringen können und deshalb 
abzuwarlen, bis man sehe, wohin die Friedenshandlungen geben. 
Etzliehe aus der Ritterschaft des Fürst. Schleswig erklären, 
dass sie durch den Halberstädlischen und andere Kreisschlüsse 
nicht gebunden. 
Bl. 401b Konigl. und Fürsll. Replique. Christians 
pries 2:1. April 1634. 
Nölhig sei, dass die Ritter- und Landschaft sich mit den 
Pferden parat halte, dass das Landvolk gemustert, eine Con- 
tribution gezahlt werde. 
Bl. 407. Der Prälaten, Ritterschaft und Landschaft Er 
klärung auf die Replique. Kiel 2. May 1634. 
I. Der friedliche Stand beruhe auf der renovirten Union, 
es sei ralhsatn, auf gewisse Zeit ein Vcrbündniss zu errichten, 
dass die alte Union so lange suspendirt werde. 2. Zur De- 
fension von jedem Pflug und jedem 1000 R. ein R. in Sp. 
*u erlegen, dass aber ohne der Landschaft oder des Aus 
schusses Bewilligung nichts von diesem Gelde ausgezahlt 
würde, dass nur die Prediger und Schullehrer von der Con- 
tribulion befreit sein müssen. 
Bl. 412. Postulata und Gravamina der Landschaft. Kiel 
2. Mai 1634. . 
1. Dass ein Bet- und Busstag gehalten. 2. Ein Land- 
raarschall oder Landdrosl bestellt. 3. Die Accisc in Kiel auf 
fremdes Bier abgcschafft. 4. Eine Taxe bei dem Land- und 
Quarlalgericht und den Regicrung&canzleien gemacht. 5. Dass 
die den Compaclalen mit Lübeck zuwider gefordeten Abgaben 
für in die Stadt geführte Sachen und ausgeführlc haaren
	        
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