Full text: (Band 2)

XXIV 
Privilegiis allerseits fest untl unverbrochen geschützct und gehandhabt 
und 7) es allenthalben mit gnädigst teranlasslen und neulichst zu Flens 
burg gebetenem und übergebenem Revers Königlich und Fürstlich ver 
sichert und verwahret werden soll, dann ferner 8) der vorspeeißeirten 
Freiwilligkeit Zahlung und Abführung halber sic nicht gefordert werden 
mögen, ehe die a) hiebevor untcrlh. vcrwilligten Donativgelder gänzlich 
abgetragen und b) so diese Fürstenlhümer inzwischen mit Reichs-, Creys- 
und andern Steuern belegt oder r) da Gott für sei, durch allgemeinen 
Land-Schaden verhindert werden, die Abstattung dieser Gelder cessire 
oder suspendirt bleibe u.id 9) dieselbe in 2 Jahren jedes Jahr auf den 
Umschlag ä Pflug 1 Rlh. abgcreichel und darin kein Stand für den an 
dern gratiret, besondern, wie in andern dieser Fürstenth. Anlagen jeder 
zeit observiret, ein Jeder sein Angebührniss nach seiner habenden Pflugzafal 
zu confcrircn gehalten sein möge. Die Stände klagen, dass die Fürstcn- 
tbüiner mit kleinen Münzsorten überhäuft und bitten, dass die Defensions- 
gcldcr in landgängiger Münze angenommen werden, dass an Daniel 
Ruchwald zu Schircnscc gegen den Herzog von Mecklenburg wegen Ein 
lagen erschreibung nach dem Privilegio Christian! HL von 1533, Kiel, 
Sonntag Trinitatis 1. „henförder verseggen wir uns etc.“ Hülfe geleistet 
werde. Rendsburg bittet, dass diese Stadt bei dem oblatum über 
sehen werde. 
In der Replik vom 30. Novbr. 1619 erklären die Landesherrn, dass 
sie den Schlesw. Ständen gegen baare Abführung von 12 Rth., den Hol 
stein. gegen baare Erstattung von 10 Rth., denen Städten durchgehcnds 
gegen baare Erlegung von 12 Rlh. selbige Liccnlen und Zölle zu eVlassen 
intentionirel, dass die Summen in den vorgcschlagcnen 2 Terminen ab 
getragen, gegen Abführung eines Ziels auch nur der halbe Theil der 
Licenlen und Zölle abgethan werde. Wenn die Stände diese Offerte nicht 
annähmen, so solle hinfüro kein Gravamen deshalb vorgebracht werden. 
Die Stände wiederholen wegen der noch immer nicht erledigten Fräulein 
steuer von 1 Rth. ihre Bitte, was über das gewöhnliche Quantum ein- 
gebracht, möge als Freiwilligkeit angesehen werden, und bitten samt und 
sonders Stände und also mit und unter derselben die löbl. Städte- als unge- 
zweifellc Mitglieder und Genossen dieser Fürstenth. gemeiner Privilegien- 
hinfüro mit hohem Anforderungen zu übersehen und sie allerseits bei 
kundbahrem Herkommen verbleiben zu lassen, massen Präl. und Rillersch. 
ihre vorige Bitte wiederholen, dass nemlich die löblichen Städte ton 
ihnen nicht mögen gclrennet und nicht höher als sie beleget und be 
schweret werden. Stände bieten unter mehreren Bedingungen 10 Rlh. 
ä Pflug Tür die Abschaffung der Licenlen. 
In der Kieler Landtagsproposition Jan. 1650 (Bd. I S. 81) wird anf
	        
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