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ihnen gewühlte Deputirtc die Inspection auf den Landkasten und das
Defensionswerk haben möglen; die Landcsherru hatten gegen die Ge
wühlten nichts einzuwenden, fanden aber in der darnach von den Stünden
vorgcleglen Instruction Einiges, so I. K. M. u. F. Gn. landesfürstlicher
Superioritüt despectirlich und abträglich, und versprachen gehörige Acco-
modirung zu treffen. Auf die Forderung des Königs, dass 8000 Rth.
wegen Pinneberg und Bielenstcin dem Reiche _wegen der 240 Römer
monate zu erlegen, erwlederten die Stünde, sie stünden in den Gedanken,
es werde in den Archivis bei der Abtheilung der Grafen zu Schauen
burg zu befinden sein, dass die Grafschaft, und was unter derselben
begriffen, ein Mcmbrum und Partikul des Herzogthums Holstein jeder
zeit geblieben und derohalbcn unter dem, was wegen der 240 Monate
Römerzugs entrichtet, der Grafschaft Pinneberg und Rieleiislein angege
bener Anschlag und Nachsland allerdings mit begriffen und beschlossen,
derohalben denn I. K. M. und F. Gn. hiebei zu vigilireu sich gnädigst
gnädig wollen belieben lassen, damit deshalbcn keine Neuerung, weniger
eine Separation oder gänzliche Abstrahirung zugclasscn und erfolge be-
sondern dies in alten terminis möge erhallen werden.
Zum nächsten Kieler Landtag im Januar 1689 (lid. 1 S. 78} ward,
nach der Proposition, zu mehrerer Conteslirung der' Königlichen und
Fürstlichen Wohlgewogcnheil die Zeit und Gelegenheit, zur Enthebung
der gesambten Stände sonst darauf gehenden grossen Spesen, eben auf
diese Zeit und Wahlstat prüfigiret, woselbst die Stande sich ohne das
jedesmal in ziemlicher ordinär Frequenz befinden. Auf diesem und dem
folgenden Schlcswigcr Landtage im April und Mai 1689 und dem Kieler
Landtage im Octbr. 1689 (Bd. 1. S. 78) ward wegen der Uefensionskosten
verhandelt, die Landesherrn verlangten für ihre gemachten Vorschüsse,
von denen die Stände Einiges defalcirten, Erstattung, die bewilligt und
deren Zahlung 3. Noverabr. 1039 befohlen wurde. Um Abstellung der
Gravamina namentlich der Licenten war nebenbei auf jedem Landtage
gebeten.
Die auf dem Landtage im Mai 1640 (Bd. I S. 79} für die Solda-
tesque geforderten sechs Thalcr wurden bewilligt, zur Leistung der vom
Könige verlangten Unionshülfe erklären sich die Stände bereit, sie be
ziehen sich aber auf einen Vertrag vom 9. Mai 1621, dass vor Leistung
der Hülfe die gütliche Beilegung versucht werde und bitten den Herzog,
bei S. Kön. Maj. den Passum compositionis dahin zu negotiiren , dass
I. K. Maj. dem Herzoge als Unionsverwandtan eine Interpositlon und
Versuch der gütlichen Vermittlung zu tlmn gestatten mögen.
Auf dem Kieler Landtage im December 1640 (Bd. 1 S. 79} wurde
den Standen unter der Erklärung, wie es ihnen unverborgen sei, dass