XII
nicht auf »ich nehmen wollen, und erinnert, der anwesenden Holstein.
Stande Gutachten zu vernehmen. Die Proposition betraf die im Prager
Frieden und in dem Regensburger Schluss des Churfürsten-Collegii be
stimmten ‘210 Monate Römerzugs ; die Stande bitten, diese Last durch
Vorstellungen am geeigneten Orte abzuwenden. Sollte der Prager Friede,
worüber ihnen nichts milgelbcill worden , unbedingt von den Landes
herrn angenommen sein; so mngte man doch eine Erleichterung der Last
zu erhallen suchen. Mit den Kosten der nöthigen Gesandschaft wären
bisher die Stände niemals onerirl worden, wenigstens musste wegen
der nahen Vereinigung dieser Fiirstenthümcr erst mit den Ständen des
Fürstenlhums Schleswig deshalb tommunicirl worden. l>en Inhalt dieses
Holsteinischen Landings hat Lackmnnn ausführlich referirt Hand
S. 892 ii. folg.
Vor dem folgenden Landtage im Mai 1638 (Bd. 1 S. 76) wurde durch
Abgesandte des Königs ein Vertrag mit dem Kaiserlichen General Galla»
abgeschlossen, dass statt der ‘240 Römermonate 160,000 Rlh. in ‘2 Ter
minen gezahlt, und dafür Holstein von Einquartierung befreit bliebe.
*
Zum Abtrag dieser Summe ward in Glückstadt 21. April 1638 ein Zah
lungsmandat an Holstein erlassen. Der Vertrag ward den Ständen mit-
gelheilt, auf die Nothwendigkeit der Defension eines milcs perpetuus,
deshalb nölhige Anleihe und Ileralhschlagung mit der Cron Dänemark
hingewiesen und erklärt: „ist I. K. M. und F. Gn. Erachten, dass zu
solcher Defensionsverfassung die Schleswigsrhen über die ihnen zusle-
hende yuntam denen Holsteinischen mit etwa einer ansehnlichen erklek-
lichen Beisteuer ton jedem Pflug und jeden 1000 Rth. beizuspringen und
selbige zu suhlcvircn nicht unbillig sein werde.“
Der Vorschlag der Anleihe ward von den Ständen abgelehntund einegleich
massige nach eines jeden Vermögen prnportionirte Anlage vorgeschlagen,
weshalb die Matrikel dur. h eine Deputation zu reclifi.iren (Gemeinsch.
Verordnungen S. 611) sei; die Acnderung der Union wird gleichfalls
abgelehnt; gegen das Mandatum de solvendo, wornach 20 Rlh. von jedem
Pflug und jeden 1000 Rth. zu zahlen, wird erinnert, dass zu den Reirhs-
steuern bisher nicht von Capitalien gezahlt sei, ohnehin würden 20 Rlh.
ä Pflug mehr, als das Verlangte, geben. Die Beisteuer der Sehlcswig-
»chen in diesem evtraordinario et rommuni malo et avertendo periculo
konnten die Holsteinischen von den Schleswigschen nicht erwirken.
Auf dem nach der Bitte der Stände im Oclbr. 1638 gehaltenen
Flensburger Landtage (Bd. 1 S. 76) ward von den landesherrlichen Com
missarien eingeräumt, dass die verlangten Römermonale nur 128,OOORth.,
die abgetragen worden, ausmachten , cs werde aber auf den Rest der
versprochenen 32,000 Rlh. gedrungen. Die Stände baten, dass drei von