49
denen Rossdiensten und nnderer Nothdurft dem Lande Merkliches
allgegangen; 7) das freie Kaufen und Verkaufen betr.; 8) obwohl
etliche Städte von Herzog Philipp in Eydespflicht genommen, dass
solche Städte neben den andern Stunden zugleich und ungetrennt
huldigen: 9) Revision der Kirchen- und Landgerichtsordnung;
10) dass Recht- und Quartaltage zu halten, unser Gniid. Herr selbst in
eigner Persohn, so viel möglich, dem Reichstage beiwohne; 11)
dass die Städte bei ihren Privilegien geschützt und die ungewöhn
lichen Zölle und Beschwerungen wieder ihre Privilegien uhgeschaift
werden; 12) wegen Ueherfall der Städte und deren ausstehenden
Forderungen; 13) dass Herzog Friedrich vor seiner Wahl ohne
Recht und ohne Zustimmung einige Aemter zum Leibgedinge gege
ben, weshalb nach erreichter Mündigkeit deshalb beständige Anord
nung zu machen 14 (u. s. w. — 21).
36 S. 270 — 279, 37 S. 326 —338 , 38 II Bl. 80 — 83.
Landgraf!. Hessischer Abgesandten Bedenken auf der Holsteinischen
Landschaft übergebene gravamina
36 S. 279 — 283, 37 S. 338- 342, 38 II Bl 79.80. Herzog
Hans von Holstein eingewandte Protestation. ,dass S. F. G. nicht
so ganz und gar unbegrüsst hätten vorbey gangen werden sollen*.
36 S. 283 — 288, 37 S. 342 — 348. C'opey des Landgraffen
Wilhelm Schreibens die Ritter- und Landschaft betreffend. Cassel
8. Oct. 1588.
,Freundliche liebe Schwester — Es wundert uns nicht wenig, womit
wir es verschuldet, dass sie (die Holsteiner) unsere Abgesandten so schmäh
lich gehalten und contra jus gentium bclrauhet haben, ihnen die Köpfe zu
zerschlagen etc. — Nachdem wir vernehmen, dass dieser Landtag am
23sten seine Endschaft noch nicht erreichet gehabt, und wir uns vermu-
then, cs werden gedachte unsre Käthe — das Ende nicht erwartet — haben,
als bitten wir, E. L. wollen uns berichten, wie sich dieser Landtag ge
endet*.
36 S. 288 — 307, 37 S. 348 — 371 , 38 II Bl. 102 — 108.
Schreiben der Königl Dünnem. Reichs-Regierungsrüthe an die Hol-
atein. Stadthalter und Räthc zur Antwort auf die gravamina (na
mentlich wegen der freien Jagd auf der Geistlichen und Städte
Gütern und der Wahl des Bischofs im Capitel zu Schleswig). Co-
penhagen 6 Dee. 1588.
"36 S. 308 — 326, 37 S. 371 - 395, 38 II Bl. 108— 111.
Was die Königl und Fürst! Stadthalter und Räthc neben Prälaten
Ritterschaft und Städte in denen Fürstenth. Sehl und Holstein
an die Königl. D..n. Regier. Räthe geschrieben. Kiel 21. Jan.
(Febr.) 1589 Bezieht sich auf die Gravamina, und enthält die
Bitte den nächsten Landtag in Rendsburg zu halten, alda die K.
Maj hei dero Lebzeiten etliche Land- und Reichstage nach ein
ander auHchreiben lassen, ohne dass es auch mitten im Lande.
Ratjen, Kieler Handschriften. 4