Full text: Ein Beitrag zur Langeschen Injektionsbehandlung bei Ischias

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anhält. Doch ist dies schwer zu erreichen. Er selbst beobachtete 
in 2 Fällen trotz sehr vorsichtiger Injeetion vollständige Para 
lysen, von denen unter electrischer Behandlung die eine in 2Vs 
Monaten, die andere in 4‘/a Monaten ausheilte. Schlösser 
glaubt, dass die durch Alkohol hervorgerufene Facialisparalyse 
sich ebenso verhält wie eine mittelschwere Facialislähmung- aus 
anderen Ursachen, und dass ihre Wiederherstellung nach 3 bis 
4-monatlicher Behandlung sicher zu erwarten stehe. Zu seinen 
Injectionen empfiehlt Schlösser für die Behandlung rein mo 
torischer Nerven 70 % Alkohol, bei den sensiblen und dem Ischia- 
dicus 80% Alkohol. Er injiciert in jeder Sitzung- 0,2-1,0. Die 
verschieden starke Concentration des Alkohols empfiehlt er, „weil 
nach seinen Erwägungen eine eventuelle Lähmung- eines sen 
siblen Nerven weniger geniert als die eines motorischen und 
deshalb mehr riskiert werden kann.“ 
Leber seine Erfolge mit Alkoholinjektionen in der Neuralgie- 
behandlung berichtet Schlösser 1 ) aut dem Kongress für 
innere Medizin, Wiesbaden 1907. Er behandelte unter vielen 
anderen Neuralgien 123 Trigeminusneuralgien, in denen die Dauer 
bis zum Auftritt des Recidivs im Durchschnitt 10,2 Monate be 
trug. Von 38 Ischiaställen blieben 36 bis jetzt ohne Recidiv, 
während es bei zwei Fällen nach 3 —6 Monaten auftrat. 
Fast dasselbe Verfahren wie Schlösser schlug- Ost 
walt 2 ) in Paris bei der Behandlung- der Neuralgien ein. Er 
setzt nur zum Alkohol 0,01g" Cocain oder Stova'in. Doch scheint 
dies nach Schlossers * * 8 ) Meinung- keine grosse Verbesserung 
seiner Methode zu sein, da O s t w a 11 nur 90 % Heilungen zu 
verzeichnen habe, während bei ihm selbst keine eigentliche Neu 
ralgie ungeheilt die Klinik verlasse. Diese Differenz schiebt er 
auf die Schwierigkeit des V erfahrens. Schlösser warnt auch 
selbst davor, seine Methode anzuwenden, ohne sie bei ihm gründ 
lich erlernt zu haben und bevor nicht seine ausführlichen Ver- 
öffentlichung-en über dieselbe erschienen seien, da sonst manche 
Aerzte sicher grosse Misserfolge mit derselben haben würden. 
Fast alle diese differenten Injectionsmittel 
zeigten bei ihrer Anwendung-, wie bereits erwähnt, schädliche 
Nebenwirkungen, wie Lähmungen oder schwere Entzündungs- 
erscheinungen. Dies gewann besonders in neuerer Zeit grosse 
Bedeutung, seitdem der Arzt nach dem Haftpflichtgesetz für jeden 
etwaigen Schaden, der nachweislich durch seine Behandlung- ver 
ursacht ist, haftbar gemacht werden kann. Deshalb musste der 
Ungeübte desto mehr auf diese Behandlungsmethode verzichten, 
solange es nicht ein Injectionsmittel gab, das selbst in seiner 
*) Münchener ined. Wochenschrift 1907, S. 903. 
2 ) Berl. klin. Wochenschrift 190(5, Nr. 1. 
8 ) Herl. klin. Wochenschrift 1906, Nr. 3.
	        
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