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Verwirrtheitszustand bezeichnet wird, möchte ich im fol
genden beschreiben.
Frau St., eine vielfach mit Gefängnis und auch
Zuchthaus vorbestrafte Person hat einer Frau C., bei der
sie zu Besuch weilte, eine silberne Damenuhr im Werte
von 28 Mk. gestohlen und erhält dafür eine neue Strafe.
Sie hat Revision gegen das Urteil eingelegt, ist aber ab
schlägig beschieden worden. Im Gefängnis bietet sie Er
scheinungen einer Geisteskrankheit und wird deshalb von
der Polizei mittels Krankenwagens in die Nervenklinik zu
K. gebracht.
Pat. geht ruhig auf die Abteilung.
Größe: 1,57 m.
Gewicht: 54 kg.
Temperatur: 37,8.
Graziler Knochenbau, leidlich gut entwickelte Mus
kulatur, mäßiger Ernährungszustand.
Haut und sichtbare Schleimhäute blaß.
Schädel angeblich auf Druck und Beklopfen überall
empfindlich.
Keine Kopfnarben.
Augenlider hängen etwas.
Pupillen mittelweit, gleich, nicht ganz rund.
Zunge gerade, zittert, nicht belegt.
Defektes Gebiß.
Gaumenbogen gleich, mäßig gehoben.
Rachenreflexe: -(-.
Sprache anscheinend nicht gestört; Patientin ist nicht
zu bewegen, Paradigmata nachzusprechen.
Tremor manum.
Keine Motilitätsstörung.
Gelenke frei.
Mechanische Muskelerregbarkeit nicht erhöht.
Patellarreflexe lebhaft. Achillessehnenreflexe
Kein Fußklonus.