Full text: Zur Lehre von den akuten Haftpsychosen

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Verwirrtheitszustand bezeichnet wird, möchte ich im fol 
genden beschreiben. 
Frau St., eine vielfach mit Gefängnis und auch 
Zuchthaus vorbestrafte Person hat einer Frau C., bei der 
sie zu Besuch weilte, eine silberne Damenuhr im Werte 
von 28 Mk. gestohlen und erhält dafür eine neue Strafe. 
Sie hat Revision gegen das Urteil eingelegt, ist aber ab 
schlägig beschieden worden. Im Gefängnis bietet sie Er 
scheinungen einer Geisteskrankheit und wird deshalb von 
der Polizei mittels Krankenwagens in die Nervenklinik zu 
K. gebracht. 
Pat. geht ruhig auf die Abteilung. 
Größe: 1,57 m. 
Gewicht: 54 kg. 
Temperatur: 37,8. 
Graziler Knochenbau, leidlich gut entwickelte Mus 
kulatur, mäßiger Ernährungszustand. 
Haut und sichtbare Schleimhäute blaß. 
Schädel angeblich auf Druck und Beklopfen überall 
empfindlich. 
Keine Kopfnarben. 
Augenlider hängen etwas. 
Pupillen mittelweit, gleich, nicht ganz rund. 
Zunge gerade, zittert, nicht belegt. 
Defektes Gebiß. 
Gaumenbogen gleich, mäßig gehoben. 
Rachenreflexe: -(-. 
Sprache anscheinend nicht gestört; Patientin ist nicht 
zu bewegen, Paradigmata nachzusprechen. 
Tremor manum. 
Keine Motilitätsstörung. 
Gelenke frei. 
Mechanische Muskelerregbarkeit nicht erhöht. 
Patellarreflexe lebhaft. Achillessehnenreflexe 
Kein Fußklonus.
	        
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