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sei besser, wenn er sein Leiden in sich hineinfräße, denn
die Leute wollten ihn verderben, sonst läge er nicht hier,
während seine Mutter allein zu Hause säße und sich gräme.
Pat. ist wieder ruhig, geht in den Garten und be
schäftigt sich.
16. VI. Pat. dauernd ruhig und geordnet; hilft sehr
fleißig bei der Hausarbeit, ist heiterer Stimmung.
28. YI. Pat. hält an der Idee, daß man ihm im
Zuchthause nachgestellt habe und ihn habe verderben
wollen, fest. Seine religiösen Ideen hat er aufgegeben;
wundert sich jetzt selbst über die eigenartige Ausdrucks
weise in seinem Lebenslaufe und seinen Briefen.
2. VII. Wird abgeholt zur Verbüßung seiner Ge
fängnisstrafe, da er als geheilt zu betrachten ist.
Während der Verbüßung seiner Strafe sind keine
Störungen weiter eingetreten. Nach einer späteren Mit
teilung hat er sich im Dezember 1907, als er unter Anklage
eines Einbruchdiebstahls stand, gemeinsam mit einer
Frauensperson durch Salzsäure vergiftet.
Es drängt sich uns die Frage auf, ob und wie die
Gefangenschaft die Erscheinungsform der einzelnen Geistes
krankheiten modifizieren kann. Von dem Gesichtspunkt
aus betrachtet ergibt sich, daß jede im Gefängnis vor
kommende Psychose vorübergehend einen Symptomen-
komplex darbieten kann, wie er schon längst von Gutsch,
Reich, Kirn und anderen so treffend geschildert ist.
Ich meine das Auftreten von Hallucinationen des
Gehörs und Gesichts, Begnadigungsverheißung,
Beeinträchtigungs- und Verfolgungswahn, Angst
zuständen, Verstimmung und Reizbarkeit.
Außer diesen typischen Krankheitsbildern können sich
auf der hysterischen Grundlage noch eine Reihe von
anderen psychischen Störungen entwickeln, welche in der
Regel nur durch gewisse Eigentümlichkeiten ihren hyste
rischen Ursprung erfahren. Die bei diesen Störungen vor