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wie auch hier das die Kranke quälende Gürtelgefühl eine
Färbung bekommt, als wenn etwas in der Magengegend säße,
„ein Gequäle".
Solange also nicht eine plötzliche Wendung in der Krank
heit unserer Patientin — darauf müssen wir nach alledem, was
wir aus der Litteratur entnommen haben, gefaßt sein — oder
das Sektionsprotokoll uns Lügen straft, dürfen wir unseren Fall
als eine der verhältnismäßig seltenen Kombinationen zwischen
Tabes und nicht paralytischer Psychose ansehen.
Zum Schluß ist es mir eine angenehme Pflicht, Herrn
Geh. Med.-Rat Prof. Dr. Siemerling für die Überlassung des
Falles und für die Anregung zu dieser Arbeit meinen gehor
samsten Dank auszusprechen.