Full text: Ein Beitrag zur Lehre der senilen Geistesstörungen und ihrer forensischen Bedeutung

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durch es dann zur Atrophie desselben kommt. Das Gehirn 
erfährt dadurch eine Verringerung seiner Leistungsfähigkeit, 
es nehmen die geistigen Fähigkeiten des betreffenden 
Individuums ab, die Willenskraft läßt nach, die Merkfähig 
keit wird herabgesetzt. Leichte Ermüdbarkeit, Gedächtnis 
schwäche stellen sich ein. Die Leute werden stumpf und 
teilnahmslos. Alle diese Eigenarten, die innerhalb gewisser 
Grenzen zu den normalen Erscheinungen des Seniums zu 
rechnen sind, sind in verstärktem Maße dem Altersblödsinn 
eigentümlich. 
Um ein Beispiel für die ausgeprägte Gedächtnis 
schwäche bei dieser Krankheit anzuführen, sei eines Falles 
gedacht, den Siemerling in dem Handbuch der gerichtl. 
Medizin Bd. III, S. 373 von Schmidtmann anführt. Obwohl 
dort Patient vor kurzem die Todesnachricht seiner Schwester 
erhalten hat, erkundigt er sich in den nächsten Tagen 
wiederholt nach deren Befinden. Kaum hat derselbe seine 
brennende Zigarre fortgelegt, behauptet er auf Fragen, ein 
Fremder müsse im Zimmer geraucht haben. 
Zuweilen verlernen die Leute auch das Schreiben und 
Rechnen. Ein solcher Kranker gab (Schmidtmann, Hand 
buch der gerichtl. Med. Bd. III, S. 35) an, 5X& sei 24, 
6X6 sei 30. Als Erdteile bezeichnete derselbe Europa, 
Asien, Indien, mehr gab es in seiner Vorstellung nicht. 
Auch die Jahreszahl wußte er des öfteren nicht mehr anzu 
geben. Was er zu Mittag gegessen, wußte er abends nicht 
mehr. Häufig kennen die Patienten Personen, die sie kurz 
vorher gesehen haben, nicht mehr, wie wir z. B. in unserem 
Falle sehen -werden. Selbst ihre Angehörigen werden mit 
unter nicht erkannt. 
Namentlich für die jüngste Zeit und Gegenwart pflegt 
das Gedächtnis mangelhaft zu sein. Für die Vergangenheit 
ist es oft besser, ja sogar gut, jedoch oft auch hier einge 
schränkt. Wie ausgezeichnet unter Umständen die Erinne 
rungsfähigkeit für die Vergangenheit sein kann, dafür gibt
	        
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