Full text: Ein Beitrag zur Lehre der senilen Geistesstörungen und ihrer forensischen Bedeutung

Wie alle übrigen Körperorgane wird auch das Zentral 
nervensystem bei Beginn des Greisenalters von Rückbildungs 
vorgängen betroffen, durch die eine Abnahme der Funktions 
tüchtigkeit seiner Elemente bedingt wird. Die dadurch 
entstehende senile Charakterveränderung, die innerhalb 
physiologischer Grenzen als normal, mit dem senilen Invo 
lutionsprozeß in Zusammenhang stehend zu betrachten ist, 
kann nun ganz unbemerkt iii einen psychischen Schwäche 
zustand übergehen, der sich bis zu tiefer Demenz zu steigern 
vermag, bedingt durch pathologische Vorgänge im Nerven 
system. In solchem Falle können wir von seniler Demenz 
sprechen. 
Die dem Greisenalter physiologisch anhaftenden Eigen 
arten sind bei diesem Krankheitsprozeß potenziert vorhanden, 
wie Fürstner sich treffend ausdrückt. An und für sich 
ist die Dementia senilis keine Folge des höheren Alters, 
keine Schwäche desselben, „sondern der Ausdruck davon, 
daß ein geschwächter Organismus den Bedingungen der 
mit Naturnotwendigkeit und mit großen Ansprüchen herein 
brechenden Involution nicht gerecht zu werden vermag, 
ähnlich dem Versagen mancher Individuen beim Einsetzen 
der Pubertät“, wie Bresler betont. (Jurist. - psychiatr. 
Grenzfragen V. Bd. Heft 2/3: „Greisenalter und Criminalität“ 
von Joh. Bresler.) 
Namentlich ist es die Arteriosklerose (Atheromatose), 
die im höheren Lebensalter durch Gefäßveränderung Er 
nährungsstörungen im Zentralnervensystem hervorruft, wo
	        
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