Full text: Ein Beitrag zur Lehre der senilen Geistesstörungen und ihrer forensischen Bedeutung

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etwas antun, die Leute aus S. ärgerten ihn immer. Seine 
Verwandten seien vor sein Haus gekommen und hätten 
ihn herauslocken wollen, um sich dann seines Geldes be 
mächtigen zu können. Der Ortsvorsteher habe gedroht, 
ihn tot zu schlagen. Er glaubt sich von den Leuten in 
seinem eigenen Hause eingeschlossen und beschwert sich 
über diese „Freiheitsberaubung“, während er doch selbst 
mit eigener Hand das Haus verschlossen hatte. Die Leute 
hätten seine Frau nicht aus demselben gelassen, um ihn 
zu ärgern. Er erbittet sich Jäger zum Schutze. Er glaubt 
sich bestohlen. Ein Maurermeister in S. soll sich seines 
Sparkassenbuches bemächtigt und ihm Geld entwendet 
haben. Er will nach seinem Hause zurück, er hat beim 
Fortfahren bemerkt, daß dort die Tür aufgebrochen werde, 
um bei ihm Geld zu stehlen. 
Er wird nach der Tat auf dem Boden gefunden, 
suchend nach Leuten, die sich dort befinden müßten. Er 
will gehört haben, wie auf dem Dache Ziegel abgenommen 
wurden. Er sieht seit 14 Tagen Leute vor dem Hause 
umhergehen. Ist der festen Überzeugung, der Nachtwächter 
habe die Tat vollbracht. Der Nachtwächter sei zu ihm ge 
kommen und habe gesagt, „er sei ein feiger Kamerad“, 
und habe dann die Frau getötet. Auch Stimmen hörte 
Patient wiederholt, einmal: „Der Nachtwächter schlägt einen 
tot für Honig“. Also Sinnestäuschungen und Wahnideen 
verschiedenster Art, wie sie für das Krankheitsbild der 
senilen Demenz typisch sind, finden wir bei unserem 
Patienten. 
Während der Visite zeigt er sich verworren. Schließt 
oft beim Sprechen die Augen oder starrt lange auf einen 
festen Punkt oder ins Leere. 
Fassen wir diese eben geschilderten Erscheinungen 
zusammen, so können wir mit aller Bestimmtheit sagen, 
daß es es sich bei Pr. um einen schon weiter fortgeschrittenen 
Fall von seniler Demenz handelt, und zwar muß, wie wir
	        
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