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sie nach Schleswig gebracht. Sie habe nicht zu Hause
bleiben wollen, habe fortgewollt. Hätte er ihr nicht den
Hals abgeschnitten, würde sie ihn angegriffen und ge
schlagen haben. Er sei doch immer ein schwacher Mann
gewesen und habe Angst vor ihr gehabt. Wenn sie auf
geregt werde, steigt ihr das Blut zu Kopfe und sie macht
Skandal, schlägt nach ihm mit dem Stocke. Einen Schlag
anfall habe sie auch schon gehabt. Er habe früher zugreifen
müssen, sie in eine Irrenanstalt zu bringen. Im Kranken
haus zu Ratzeburg wolle man sie nicht haben. 1905 sei
die Frau in der Anstalt H. gewesen, 4—6 Wochen. Wegen
des hohen Preises habe er sie zurückgeholt. Sie war „ohn
mächtig“ und wurde elektrisiert. Es war ein Bad für Kalt-
und Warmwasser. Eine Baronin mit ihrem Sohn war auch
da. Es gab auch Sonnenbäder. Jetzt habe die Frau zur
Schwester gewollt. Damit waren die Leute draußen vor
der Tür nicht einverstanden gewesen. Dann hätte man ihn
im Käfig gehabt. Ihn aber ließe man auch nicht heraus.
Aber besser wäre es gewesen, er hätte seine Frau gehen
lassen.
Der Ortsvorsteher habe ihn mit Totschlag bedroht.
Der Nachtwächter sei hereingekommen, als die Leute
draußen die Tür aufschlugen. Die Frau wäre schon in den
Keller gepurzelt und er hätte sie in den Hals geschnitten,
damit sie nicht schreien sollte. Er habe das so im Wirr
warr und Wahn getan, habe sie nicht mit dem kleinen
Messer töten können. Er sei durch das aufgeregte Be
nehmen der Frau verwirrt worden. Er habe ihr immer
nachgegeben, doch ohne Erfolg. Der Nachtwächter müsse
dann hereingegangen sein und mit dem Beil die Frau er
schlagen haben. Er habe denselben über eine Gartenplanke
springen sehen. Der Frau wäre Stirn und Nase gespalten
gewesen. Das habe er nicht getan. Auch das Blut sei
erst nachher von der Reinmachefrau B. in den Topf getan.
Die Bauern aus S. hätten die Frau nicht aus dem Hause