Full text: Ein Beitrag zur Lehre der senilen Geistesstörungen und ihrer forensischen Bedeutung

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sie nach Schleswig gebracht. Sie habe nicht zu Hause 
bleiben wollen, habe fortgewollt. Hätte er ihr nicht den 
Hals abgeschnitten, würde sie ihn angegriffen und ge 
schlagen haben. Er sei doch immer ein schwacher Mann 
gewesen und habe Angst vor ihr gehabt. Wenn sie auf 
geregt werde, steigt ihr das Blut zu Kopfe und sie macht 
Skandal, schlägt nach ihm mit dem Stocke. Einen Schlag 
anfall habe sie auch schon gehabt. Er habe früher zugreifen 
müssen, sie in eine Irrenanstalt zu bringen. Im Kranken 
haus zu Ratzeburg wolle man sie nicht haben. 1905 sei 
die Frau in der Anstalt H. gewesen, 4—6 Wochen. Wegen 
des hohen Preises habe er sie zurückgeholt. Sie war „ohn 
mächtig“ und wurde elektrisiert. Es war ein Bad für Kalt- 
und Warmwasser. Eine Baronin mit ihrem Sohn war auch 
da. Es gab auch Sonnenbäder. Jetzt habe die Frau zur 
Schwester gewollt. Damit waren die Leute draußen vor 
der Tür nicht einverstanden gewesen. Dann hätte man ihn 
im Käfig gehabt. Ihn aber ließe man auch nicht heraus. 
Aber besser wäre es gewesen, er hätte seine Frau gehen 
lassen. 
Der Ortsvorsteher habe ihn mit Totschlag bedroht. 
Der Nachtwächter sei hereingekommen, als die Leute 
draußen die Tür aufschlugen. Die Frau wäre schon in den 
Keller gepurzelt und er hätte sie in den Hals geschnitten, 
damit sie nicht schreien sollte. Er habe das so im Wirr 
warr und Wahn getan, habe sie nicht mit dem kleinen 
Messer töten können. Er sei durch das aufgeregte Be 
nehmen der Frau verwirrt worden. Er habe ihr immer 
nachgegeben, doch ohne Erfolg. Der Nachtwächter müsse 
dann hereingegangen sein und mit dem Beil die Frau er 
schlagen haben. Er habe denselben über eine Gartenplanke 
springen sehen. Der Frau wäre Stirn und Nase gespalten 
gewesen. Das habe er nicht getan. Auch das Blut sei 
erst nachher von der Reinmachefrau B. in den Topf getan. 
Die Bauern aus S. hätten die Frau nicht aus dem Hause
	        
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