Full text: Die Verwendung der Lichtstrahlen in der Dermatologie

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Als dann die Röntgenstrahlen in die Medizin eingeführt 
wurden, fanden sie denn auch recht bald Verwendung bei 
dem Lupus vulgaris. Aus den vielen hierüber vorliegenden 
Berichten ist ersichtlich, daß sie in manchen Fällen recht 
gute Dienste geleistet, in den meisten aber auch versagt 
haben. Und jetzt ist die Röntgenbehandlung fast völlig von 
der Behandlung mit Lichtstrahlen verdrängt worden. 
So überzeugend schon die ersten praktischen Versuche 
Finsen’s für die heilende Wirkung der Lichtstrahlen 
sprachen, so schwierig war es doch hierfür eine genügende 
Erklärung zu finden. 
Finsen war ursprünglich der Ansicht, daß die bak 
terizide Wirkung der Lichtstrahlen den Hauptheilfaktor 
ausmache. 
Inzwischen sind seine Ausführungen über die bakterizide 
Wirkung des Lichtes auch in seinem Institute wiederholt 
nachgeprüft worden. 
Durch B i e x ) ist festgestellt, daß der bei der Belichtung 
gewisser „Nährflüssigkeiten gebildete bakterizide Stoff Wasser 
stoffsuperoxyd ist“. Als Nährungssubtrat verwendete er 
Bouillon, Urin und Peptonlösung. In Uschinsky’s Flüssig 
keit, Pferdeserum, und Peptonlösung mit Zusatz von milch 
saurem Natron bildet sich bei der Belichtung kein Wasser 
stoffsuperoxyd, aber auch kein bakterizider Stoff. Bringt 
man Bakterien in destilliertes Wasser und belichtet, so 
werden sie getötet. Da bei der Belichtung destillierten 
Wassers kein chemischer Prozeß vor sich geht, so ist man 
berechtigt daraus zu schließen, daß die bakterizide Wirkung 
des Lichtes nicht von der Bildung eines bakteriziden Stoffes 
in der Flüssigkeit abhängt, in welcher sich die Bakterien 
finden, sondern daß sie in einer direkten Einwirkung auf 
die Bakterien besteht“. (Bie, ebendaselbst). 
Hiermit ist also die bakterizide Wirkung des Lichtes 
in vitro erwiesen. Anders aber verhält es sich im tierischen 
Gewebe. Klingmüller und Halberstaedter' 1 2 ) excidierten 
1 ) Mitteilungen aus Finsen’s medizinischem Lichtinstitut. H. 9. 
2 ) Deutsche Medizinische Wochenschrift 1905. Nr. 14.
	        
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