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Espiriz, se li Filz non? (. . quid sibi vult quod . .) SSB 522
und die neufranzösische que veut dire que..?
Daß in dem oben aus Job zitierten Beispiel die Sprache
nicht das adverbial gebrauchte que (= warum) erblickte, geht
auch aus dem Umstande hervor, daß in den ältesten Zeiten
die Hervorhebung eines Interrogativadverbs nicht gebräuchlich
war, abgesehen von cornent, mit dem es aber eine besondere
Bewandtnis hatte.
Der modernen Sprache ist die Wendung qu’est-ce que . . .?
= que . . .? = pourquoi. . .? fremd geworden.
C. Die Hervorhebung 1 erfolgt mittelst der fragenden dciktischen
Formel est-ce nnd eines asyndetisch angereihten Nebensatzes.
Diese Form vermag ich weder für den Fall zu belegen,
daß der asyndetisch angereihte Nebensatz ein Relativsatz ist,
wie z. B. in dem englischen Who was it took the news to
the Hall Farm? G. Elliot, Adam Bede, Tauchnitz I S. 154,
vgl. auch Kap. IC S. 51, noch auch für den Fall, daß der
selbe ein Konjunktionalsatz ist.
D. Die Hervorhebung erfolgt mittelst der fragenden deiktischen
Formel est-ce. Der hervorznhebende in Frage stehende Satzteil
geht, der Formel voran, der nicht liervorzuhehende Satzteil — denn
es handelt sich in diesem Falle immer nur nin einen, nnd zwar
mit dem andern Satzteil durch das verbum substantivuni verbundenen
Satzteil — wird dem hervorhebenden Satze asyndetisch angcreiht.
Vgl. Kap. 11).
§ 20. Die Hervorhebung des in Frage stehenden Subjekts.
Hervorgehoben ist das Subjekt vermittelst einer Kon
struktion, welche der in § 10 behandelten entspricht, in dem
folgenden altfranzösischen Fragesatz:
Quelle beste est che sur vos main? Rob. et Mar. 104
= quelle beste est sur vos main.
Die neufranzösische Übersetzung konnte der Hervorhebung
nur durch die umständliche Konstruktion quelle bête est-ce
que celle qui est sur votre main? genügen. Es scheint also
diese einfachste Form der Hervorhebung neufranzösisch nicht
mehr erlaubt zu sein.