Full text: Beiträge zur Geschichte der deiktischen Hervorhebung eines einzelnen Satzteiles, bezw. eines Satzes mittelst c'est (...) que (qui)

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Ausgangspunkt vom Lateinischen zu nehmen. Auch dem Ver 
fasser dieser Arbeit hat diese Pflicht obgelegen, und er ist 
sich ihrer bewußt gewesen, zugleich aber auch, daß er 
dieser Pflicht nicht in vollem Umfange genügen könne, weil 
ihm, dem Neuphilologen, die zu einer derartigen Untersuchung 
erforderliche Vertrautheit mit der Entwicklungsgeschichte des 
lateinischen Stils abgeht. Eine eingehendere derartige Unter 
suchung ist daher einem Altphilologen, bezw. einem Fach 
mann auf dem Gebiet der Latinität zu überlassen, und ich 
gebe nur die folgenden wenigen Bemerkungen. 
I. Hervorhebung eines einzelnen Satzteiles im Aussagesatz 
und in der Bestätigungsfrage. 
1. Die Hervorhebung vollzieht sich im Lateinischen mit 
telst des verbum substantivum und eines folgenden 
Relativsatzes. 
a. Die Hervorhebung geschieht ohne Setzung eines 
deiktischen Pronomens. 
Für diese Form, welche im Lateinischen üblicher ist als 
die zweite (b), lege ich folgende Beispiele vor: 
Hoc est, quod unum est pro laboribus tantis. 
Catull, c. 31 = hoc unum est pro 1. t. 
Diese Konstruktion kann der Hervorhebung des Demonstrativ 
pronomens im Französischen (c’est cela qui...) entsprechen, 
freilich aber auch der weniger hervorhebenden und nicht 
deiktischen Konstruktion (c’est ce qui...), bei welch letzterer 
Auffassung hoc als Subjekt und der folgende Nebensatz als 
dazu gehöriges Prädikat zu betrachten ist. Vgl. auch §3cVorb. 
Scythia est Quo mittimur. Ovid Trist. 3, 61 = 
in Scythiam mittimur. 
Hoc erat . . . melius quod scribere possem. 
Horaz sat. 1. I, X. 46—7. 
Vgl. die Bemerkung zu dem Beispiel aus Catull. 
Nonne tu [es], Deus, qui repulisti nos? 
Vulgata, Psalm LIX, 12 = Nonne (tu), Deus, repulisti nos? 
b. Die Hervorhebung geschieht mit Setzung eines 
deiktischen Pronomens. 
Eine solche Konstruktion scheint mir in dem folgenden 
Satze vorzuliegen: 
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