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Ausgangspunkt vom Lateinischen zu nehmen. Auch dem Ver
fasser dieser Arbeit hat diese Pflicht obgelegen, und er ist
sich ihrer bewußt gewesen, zugleich aber auch, daß er
dieser Pflicht nicht in vollem Umfange genügen könne, weil
ihm, dem Neuphilologen, die zu einer derartigen Untersuchung
erforderliche Vertrautheit mit der Entwicklungsgeschichte des
lateinischen Stils abgeht. Eine eingehendere derartige Unter
suchung ist daher einem Altphilologen, bezw. einem Fach
mann auf dem Gebiet der Latinität zu überlassen, und ich
gebe nur die folgenden wenigen Bemerkungen.
I. Hervorhebung eines einzelnen Satzteiles im Aussagesatz
und in der Bestätigungsfrage.
1. Die Hervorhebung vollzieht sich im Lateinischen mit
telst des verbum substantivum und eines folgenden
Relativsatzes.
a. Die Hervorhebung geschieht ohne Setzung eines
deiktischen Pronomens.
Für diese Form, welche im Lateinischen üblicher ist als
die zweite (b), lege ich folgende Beispiele vor:
Hoc est, quod unum est pro laboribus tantis.
Catull, c. 31 = hoc unum est pro 1. t.
Diese Konstruktion kann der Hervorhebung des Demonstrativ
pronomens im Französischen (c’est cela qui...) entsprechen,
freilich aber auch der weniger hervorhebenden und nicht
deiktischen Konstruktion (c’est ce qui...), bei welch letzterer
Auffassung hoc als Subjekt und der folgende Nebensatz als
dazu gehöriges Prädikat zu betrachten ist. Vgl. auch §3cVorb.
Scythia est Quo mittimur. Ovid Trist. 3, 61 =
in Scythiam mittimur.
Hoc erat . . . melius quod scribere possem.
Horaz sat. 1. I, X. 46—7.
Vgl. die Bemerkung zu dem Beispiel aus Catull.
Nonne tu [es], Deus, qui repulisti nos?
Vulgata, Psalm LIX, 12 = Nonne (tu), Deus, repulisti nos?
b. Die Hervorhebung geschieht mit Setzung eines
deiktischen Pronomens.
Eine solche Konstruktion scheint mir in dem folgenden
Satze vorzuliegen:
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