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vor. Bei dem ersten Beispiel (fustes vos ce que la damoisele
amena au roi . . .?) war für Schulze offenbar entscheidend,
daß que gebraucht war und nicht cui, offenbar Relativpro
nomen, wie in dem andern Beispiel aus Jonckbloet (Roman
van Lancelot hrsg. von Jonckbloet, Deel 2 s’Gravenhage 1849)
fustes vos ce cui Daguenez ei coarz prist? Da aber que
ebensowohl Akkusativ des Relativpronomens als Konjunktion
sein kann, es auch nicht befremdlich ist, daß que und cui
auch in demselben Werke promiscue für den Akkusativ des
Relativpronomens gebraucht werden, so scheint mir vielmehr
das Beispiel fustes vos ce cui Daguenez li coarz prist? darauf
hinzudeuten, daß auch in dem andern Beispiel fustes vos ce
que la damoisele amena au roi . . .? que als Akkusativ des
Relativpronomens aufzufassen ist. Logisch befremdlich, wenn
vielleicht auch nicht unerklärlich, wäre, falls der Nebensatz
ein Konjunktionalsatz ist, auch die Konkordanz des verbum
substantivum (fustes) mit dem folgenden vos, weil vos unter
obiger Voraussetzung nicht Prädikatsnomen sein kann, son
dern auch im deiktischen Hauptsatz in der Funktion des
direkten Objekts verbleiben muß, eine Übereinstimmung aber
des verbum substantivum mit einem folgenden als direktem
Objekt fungierende Worte auf jeden Fall nicht dem entspricht,
was man erwartet: man erwartet* fust vos ce que...?
Auch das zweite von Schulze beigebrachte Beispiel N’est
ce pas le clerc que je venir la voy? scheint mir nicht voll
beweiskräftig für die Behauptung zu sein, daß der Nebensatz
ein konjunktionaler sei. Da le clerc bei ihm durch den Druck
ausgezeichnet ist, so vermute ich, daß die bei diesem Worte
gebrauchte Form des casus obliquus für Schulze maßgebend *
war. Indessen, auch wenn man keine Flexionsvernachlässi
gung annehmen will, was für die Abfassungszeit der Miracles
de Notre Dame (p. p. Paris et Robert, Paris 1876—1883),
aus denen das. Beispiel entnommen, vielleicht berechtigt ist,
so kann man die Form le clerc doch auch so erklären,
daß statt der logischer Weise zu erwartenden Form des
casus rectus li clers unter dem Einfluß des folgenden
Akkusativs des Relativpronomens que die Form des casus
obliquus le clerc gesetzt wird. Nach dieser Auffassung han
delt es sich um einen Fall sog. Attraktion, entsprechend der-