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Die Ansicht Schulzes, daß in altfranzösischen Fragen
wie Qui est ce que vous demandez? »que natürlich nicht
Relativum, sondern die Konjunktion sei«, scheint mir un
begründet zu sein, um so mehr, als Schulze in denjenigen
doch gewiß gleichartigen Fragen, in denen das hervorgehobene
Objekt nicht qui, sondern das attributiv in Verbindung mit
einem Substantiv gebrauchte quel ist, den folgenden Neben
satz für einen Relativsatz ansieht (§ 127, 128), z. B. Queus
merveille est ce que je voi? Cliges 6453, in welchem Beispiel
que für die Konjunktion zu halten schon aus dem Grunde
verkehrt wäre, weil dann die Form des casus rectus queus
merveille unverständlich ist. Altfranzösische Bestimmungs
fragen mit hervorgehobenem Objekt beurteile ich grammatisch
wie solche mit hervorgehobenem Subjekt (qui est ce qui l’a
fait?) und sehe in dem folgenden Nebensatz einen Relativ
satz. Bezüglich altfranzösischer Beispiele scheint auch Meyer-
Lübke dieser Auffassung zu sein (vgl. III § 632, S. 680: »daß
aber das Sprachbewußtsein dann das que als Relativpronomen
zu fassen geneigt ist, zeigen Beispiele wie . . .; und es war
dies um so eher möglich, als man schon im Altfranzösischen
sagte quei est co que faire devum?«)
Wenn Schulze § 117 S. 98 auch in dem asserierenden
c’est une femme qu’on veult justicer que als Konjunktion
betrachtet, so ist mir diese Auffassung ohne Begründung nicht
recht verständlich. — Nicht bekannt ist es mir, wofür Schulze
den Nebensatz in der entsprechenden neufranzösischen Be
stätigungsfrage mit Hervorhebung des Objekts hält. Für den
von ihm behandelten altfranzösischen Zeitraum stellt Schulze
§ 134b in bezug hierauf folgende Regel auf: »Hier verfährt
die alte Sprache entweder wie Jonckbloet XLII: fustes vos
ce que la damoisele amena au roi vestu de la robe blanche?
— Mir. ND II 270: N’est ce pas le clerc que je venir la
voy? oder es tritt an die Stelle des Inhaltsatzes mit que . . .
ein beziehungsloser Relativsatz Jonckbloet XLIV : Cornant, fait
ele, fustes vos ce cui Daguenez li coarz prist?« d. h. mit
andern Worten, der Nebensatz ist nach Schulze entweder ein
Konjunktional- oder ein Relativsatz. In den für die erstere
Bildungsweise beigebrachten Beispielen liegt aber ein zwingender
Anlaß, que notwendig für die Konjunktion zu halten, nicht