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Die Annahme, daß que in dieser Wendung die kausale
Konjunktion sei, ist deshalb nicht statthaft, weil diese nur
koordinierender Natur ist, nicht aber auch subordinierender
Vgl. P. Förster, Spanische Sprachlehre, Berlin 1880 § 507, 6 b.
Formal also kann der Nebensatz nur Prädikatsatz oder
Subjektsatz sein. Die letztere Annahme scheint mir nun die
wahrscheinlichere zu sein, weil bei der Auffassung als Prädikat
satz man die Setzung eines Subjekts (eso), das den zu er
klärenden Sachverhalt andeutet, vermißt, obschon ich zu
geben muß, daß nach spanischem Sprachgebrauch dies nicht
unbedingt erforderlich ist. Jedenfalls aber dient dem Zwecke,
eine Erklärung, eine Aufhellung einzuführen, auch die Redens
art es el caso que, wo der Nebensatz ja sicher als Subjekt
fungiert. Ein Beispiel, wo es el caso que diese Funktion
ausübt, ist das folgende:
Es ist nach einem Pfarrer geschickt worden. Dieser
kommt und fragt die Hausfrau:
Cura: Que tiene usted, hija mia? Si un pobre capellän
puede servir à usted en algo...
Alcalde: Es el caso, senor cura, que de este pozo
salen unos ayes muy profundos. Menéndez, Mi suegra otra
vez en casa. Hoyermann und ühlemann S. 211. — Diese
Antwort, die der Alkalde auf die Frage des Pfarrers gibt
soll diesen über den vorliegenden Sachverhalt aufklären der
dann zugleich eine Begründung enthält, weshalb man nach
ihm geschickt habe.
3. Das englische it is that = es ist der Fall, daß ... hat
gewiß im allgemeinen nicht die Funktion wie das französische
c’est que, eine Erklärung und Begründung einzuleiten. Jedenfalls
aber enthält in dem folgendem Beispiel die mit il was that
eingeleitete Angabe einen Grund für das in der vorausgehenden
Rede Gesagte:
I know not why she opened her heart that night lo
Adrian Gilbert, with a frankness which she would hardly have
dared to use to her own family. Perhaps it was that
Adrian, like his great brothers, Humphrey and Raleigh, was
a man full of all lofty and delicate enthousiasms, tender and
poetical, such as women cling to when her hearts are lonely.
Kingsley, Westward ho! chap. XIII.