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der See in Berührung zu bringen. Aber es zeigt
sich doch, dass auch bei gleich langen Küsten
teilen der gegliederte Abschnitt dem ungegliederten
gegenüber im Vorteil ist.
Wo es an der Küste überhaupt Abwechslung
gibt, wo sich Land und Meer durchdringen, da finden
wir eine grössere Lebensäusserung der menschlichen
Besiedelung. Treten auch Fälle ein, wo der Ein
fluss der Gliederung auf die Besiedelung sich nicht
nachweisen lässt, so ist deren Zahl im Verhältnis
zu denen, wo die Küstenentwicklung einen unab
weisbaren Einfluss ausübt, äusserst gering, und es
bleibt jedenfalls die Tatsache bestehen, dass die
Küstengliederung von grundlegender Bedeutung
für die ganze Besiedelung unseres Gebietes ist.
Anderseits aber darf auch nicht ausser Acht gelassen
werden, dass ungegliederte Küstenstriche städtische
Siedelungen besitzen können, wie die Küste Hinter
pommerns in Stolpmünde und Kolberg aufweist.
2. Wirkungen der Bodenbeschaffenheit.
Wenn auch weniger für die Entwicklung eines
Ortes, so doch jedenfalls für die erste Anlage des
selben, spielt der Baugrund eine grosse Rolle, und
unter den Ansprüchen, die der Mensch an den
Boden überhaupt stellt, ist die Forderung, einen
festen und trockenen Baugrund zu haben, die erste
und wichtigste, und wenn wir im vorigen Abschnitt
sahen, dass die Küstengliederung bei der Verteilung
der Bevölkerung so mächtig wirkt, so war an den
Stellen, wo sich eine grössere Volksdichte zeigte,
zur selben Zeit die Bedingung des guten Baugrundes
erfüllt.
Unser Küstengebiet wird vorzugsweise von
Alluvium und glazialer Geschiebeformation oder
Diluvium gebildet. Neben diesen beiden treten
fleckweise ältere Landbildungen auf; doch sind