Full text: Die deutsche Küste als Siedelungsgebiet

I. Hauptteil. 
Feststellung des anthropogeographischen Tatbestandes. 
1. a) Was verstehen wir überhaupt unter 
Küstensiedelungen? 
Wie die Benennung schon selbst andeutet, haben 
wir uns unter Küstensiedelungen zunächst solche 
vorzustellen, die an oder auf der Küste liegen. Zu 
dieser einen Hauptbedingung tritt noch eine andere 
gleichwichtige hinzu. Die Lage allein an der See 
stempelt von vornherein einen Ort noch nicht zur 
Küstensiedelung; um eine solche zu sein, muss der 
selbe auch in seinem wirtschaftlichen Leben direkte 
Beziehungen zum nahen Meere zeigen. Diese Be 
ziehungen sind am intensivsten in unmittelbarer 
Berührung mit dem Meere, je weiter ins Binnenland 
hinein, desto lockerer werden dieselben und an 
ihre Stelle treten immer mehr Beziehungen zum 
Lande, bis endlich die letztem die allein herrschenden 
werden. Ist diese Grenze erreicht, so ist der binnen 
ländische Rand des Küstenstreifens gegeben. Um 
aber dies>e Grenze richtig festzulegen, bedarf es 
einer bis ins Einzelne gehenden Berufsstatistik für 
jeden Ort. Da für die vorliegende Untersuchung 
ein solches Material nicht zu erhalten war, 1 ) so 
musste auf anderm Wege versucht werden, die 
Küstensiedelungen herauszufinden. Bei dieser 
Untersuchung leiteten mich folgende Erwägungen: 
') Frdl. Mitteilung des preussischen statistischen Amtes.
	        
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