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Noch bei mehreren anderen Städten ist eine Insel der
Anlage einer Brücke förderlich gewesen, z. B. bei Breslau,
Glogau (auffallend ist die Ähnlichkeit der Lage dieser beiden
Orte), Namslau, Kosel, Rothenburg u. a. m.; sie werden jedoch
besser in anderem Zusammenhänge erwähnt, da bei der Be
urteilung ihrer Lage andere Faktoren wesentlich ins Gewicht
fielen.
b) Die Stadt liegt in einer Schlinge des Flusses.
Die Vorteile dieser nicht eben häufigen Lage sollen an
dem Beispiel der pommerschen Stadt Treptow erörtert werden.
Treptow liegt in einer Schlinge der Rega, deren Wasser auf
drei Seiten die Mauern der Stadt bespült. Welche Umstände
mögen zur Anlage einer Stadt gerade an dieser Stelle ver
anlasst haben? Zunächst wohl die Sicherheit des Ortes, dem
der Fluss auf drei Seiten einen natürlichen Schutz gewährte,
so dass nur eine Front durch künstliche Verteidigungsanlagen
geschützt zu werden brauchte. Vorbedingung der Anlage ist
der feste Baugrund; auch dieser war hier vorhanden, denn die
Stadt ist auf den Ausläufern des Hügelzuges erbaut, der sich
von SW der Rega nähert; ihn kann der Fluss nicht durch
brechen und umfliesst ihn daher im Bogen. Die alte Handels
strasse nach Kolberg überschritt hier die Rega; den Übergang
deckte schon lange vor Entstehung der Stadt eine alte Burg 1 ),
Er wird dadurch erleichtert, dass da, wo sich heute die
Kolberger Vorstadt erhebt, gleichfalls fester Boden dicht an
den Fluss herantritt.
Ähnlich ist die Lage einer anderen Regastadt, Piathe;
doch ist hier nicht der ganze Raum innerhalb der Schlinge
von der Stadt eingenommen wie bei Treptow. Auch hier ist
ein bequemer Übergang über die Rega, den die Strassen von
Gollnow nach Köslin und von Labes nach Greifenberg benutzen.
Darkehmen wird von der Angerapp im Süden, Osten
und teilweise auch im Norden umflossen. Hier handelt es sich
jedoch um eine Gründung jüngeren Datums — Darkehmen ist
Stadt seit 1725 —, also aus einer Zeit, wo man auf die Sicherheit
der Stadtlage kein so grosses Gewicht mehr zu legen brauchte.
Massgebend wird also hier weniger die geschützte Lage in
*) Klempin, Einleitungen zu Kratz, S. XVI.