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Die den drei Fällen A 1 entsprechenden Kolumnen fallen
hier zu einer zusammen, da die Gleichseitigkeit keine Achse
bevorzugt.
Anmerkung: Der Kegel /j kann wegen Ji>A 2 )>J 3 >-0
nicht orthogonal sein.
Endlich 3. der Grenzfall: ein reelles (und
zugleich auch ein imaginäres) Fokalebenenpaar fällt
in eine Hauptebene (beim reellen Kegel in die
elliptische Hauptebene) zusammen, das andere
imaginäre Paar wird absolut. Dies geschieht stets
zugleich für zwei konjugierte Kegel (vgl. die Tabellen
(9) und (11) auf S. 20 u. 21). Da ein jeder von ihnen mit
dem absoluten Kegel zwei Doppellinien gemein hat, so sind
es die oben in § 6 als Fall II eingeführten „Rotations
kegel“. Für die beiden andern Kegel fällt ein Haupt
isogonalebenenpaar in eine Hauptebene zusammen; bei beiden
Kegeln ist ein Scheitellinienpaar orthogonal, wir nennen
sie kurz: „orthoapert“. Analytisch ergibt sich der
Fall II: Xi — 4 = 0.
Wir unterscheiden nun weiter beim orthoaperten Kegel
die beiden Fälle, ob er in der größeren oder kleineren
hyperbolischen Hauptebene orthoapert ist.
Bei dem reellen Rotationskegel ist nach einem gleich
zu beweisenden Satze (S. 29) der durch die Rotationsachse,
die elliptische Hauptachse, geteilte Winkel der beiden
Mantellinien in jeder durch diese Achse gehenden Ebene
derselbe und wird durch die Achse halbiert. Je nachdem
nun der Winkel dieser zwei Mantellinien stumpf oder spitz,
je nachdem also der halbe, nämlich der durch die elliptische
Achse halbierte Winkel größer oder kleiner als ein halber
Rechter, sein Tangens also )> oder •< 1 ist, nennen wir den
Rotationskegel stumpf oder spitz; als Grenzfall liegt
zwischen beiden der orthoaperte. Diese Unterscheidung läßt
sich für imaginäre Rotationskegel erweitern; als Grenzfall
zwischen dem spitzen und stumpfen ergibt sich dann der
absolute Kegel. Die analytischen Kriterien in den Xi ergeben