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Orthogonalmetrisch ausgezeichnete Schnittlinienpaare
kann eine Ebene nur in den Fällen 1. und 2. tragen, und
zwar tut sie es:
1. wenn das imaginäre Schnittlinienpaar mit dem
absoluten koinzidiert;
2. wenn das reelle zu dem absoluten harmonisch
liegt, also orthogonal ist.
Die so ausgezeichneten Ebenen (Linien) sind:
1. die reellen Fokalebenen (-linien),
2. die reellen Isogonalebenen (-geraden).
[Für die imaginären Ebenen (Geraden) des Bündels
gilt analoges: Jede imaginäre Ebene hat mit dem absoluten
Kegel zwei absolute Strahlen, mit dem vorgelegten Kegel zwei
(natürlich nicht aggregiert) imaginäre Strahlen gemein. Ortho
gonalmetrisch ausgezeichnet sind die zwei Schnittlinienpaare:
1. wenn sie zusammenfallen;
2. wenn sie einander harmonisch trennen.
Die so ausgezeichneten Ebenen (Linien) sind:
1. die imaginären Fokalebenen (-linien),
2. die imaginären Isogonalebenen (-geraden).]
Jetzt präzisieren wir den Begriff: „orthogonalmetrisch
ausgezeichnete Kegel“ durch die Definition:
der Kegel 2. Grades heiße orthogonal
metrisch ausgezeichnet, wenn orthogonalmetrisch
ausgezeichnete Elemente jener beider Arten des
Kegels selbst eine orthogonalmetrisch aus
gezeichnete Lage haben und zwar:
a) zueinander,
b) zu den Strahlen (Ebenen) und Haupt
achsen (-ebenen) des vorgelegten Kegels.
Dabei ist zu beachten, daß reelle und nicht
aggregiert imaginäre Elemente (Geraden, Ebenen)
nur dadurch ausgezeichnet werden, daß sie in
bezug auf den absoluten Kegel konjugierte
Elemente, also orthogonal sind, aggregiert
imaginäre Elemente nur dadurch, daß sie ab
solut werden.