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Jeder Kegel fi (i — 0,1, 2, 3) hat mit dem absoluten
Kegel zwei Paare aggregiert imaginärer Strahlen (Ebenen)
gemein, die Grundstrahlen (-ebenen) des von dem absoluten
Kegel g und dem vorgelegten Kegel fi gebildeten Kegel
büschels (der Kegelschar).
Die vier Grundstrahlen (-ebenen) bestimmen ein voll
ständiges Vierkant (-flach) II. Art 1 ) mit reellem Diagonal
dreikant (-flach). Dies ist das einzige gemeinsame, also
orthogonale Polardreikant der zwei Kegel. Also gilt der Satz:
Der allgemeine Kegel 2. Grades besitzt ein
und nur ein orthogonales Polardreikant (-flach).
Die Kanten desselben heißen die Hauptachsen, die
Ebenen desselben die Haupt ebenen des vorgelegten Kegels.
Wenn man denselben Kegel einmal als Liniengebilde,
das andere Mal als Ebenengebilde auffaßt, so wird man natür
lich auf ein und dasselbe System der Hauptachsen (-ebenen)
geführt.
Jede Hauptachse hat als zugehörige Polarebene die zu
ihr senkrechte Hauptebene; da also jede durch die Haupt
achse gehende Ebene den Kegel in zwei zur Achse symmetrisch
liegenden Geraden schneidet, so folgt:
die Hauptachsen (-ebenen) sind Symmetrie
linien (-ebenen) für den Kegel.
Wir wollen nun die Hauptachsen (-ebenen) charakte
ristisch bezeichnen. Aus der projektiven Geometrie 2 ) ist
bekannt, daß für den reellen Kegel eine Hauptachse Träger
einer elliptischen Involution, die beiden andern dagegen
Träger von hyperbolischen Involutionen sind. Wir nennen
daher die eine Achse die elliptische, die beiden andern
hyperbolische Achsen und zwar die größere oder die
kleinere, je nachdem der durch die elliptische Hauptebene
geteilte Winkel der durch jene Achsen gehenden Tangential
ebenen an den Kegel, der gleich zu definierenden Scheitel-
ebenen, der größere oder kleinere ist. (Entsprechend dualistisch.)
1) H.-K.: § 74, § 137.
2) H.-K.: § 128.