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Versicherung soll für keinen Stand obligatorisch, dagegen
für alle Stände fakultativ sein. Es soll Todesfall-, gemischte
und temporäre Versicherung mit vielen zulässigen Modifi
kationen gepflegt werden; macht sich auch ein Bedürfnis
nach zahlreichen Tarifen nicht gleich bemerkbar, so wird
sich dasselbe nach einiger Zeit schon einstellen. Das System
der fortlaufenden Prämie ist unbedingt zu begünstigen;
doch sind auch einmalige Prämien zur Ergänzung von Ver
sicherungen mit festen Beiträgen zuzulassenen sowie um
solchen Verhältnissen Rechnung tragen zu können, die
einige Sicherheit für das Einhalten einer dauernden festen
Prämienzahlung nicht zu gewähren vermögen. Die höchste
Versicherungssumme ist auf ein paar tausend Mark fest
zusetzen.
Die Aufnahme in die Versicherung erfolgt nach Stellung
eines Antrages, der bei einer der dazu bestimmten Stellen
zu bewerkstelligen ist, oder durch die Post an die Zentral
stelle eingesandt werden kann. Eine ärztliche Untersuchung
ist nicht vorgeschrieben; läßt sich der Antragsteller dagegen
auf seine Kosten untersuchen, so kommt, falls die Unter
suchung ein befriedigendes Ergebnis gehabt hat, die Karenz
zeit in Fortfall. Für letztere sind drei Jahre festzusetzen;
stirbt der Versicherte während dieser Zeit, so ist nur in
den Fällen die ganze Versicherungssumme auszuzahlen, wo
nachgewiesen wird, daß der Versicherte seinen baldigen
Tod zur Zeit seiner Aufnahme in die Versicherung nicht
voraussehen konnte.
Das Einkassieren der Prämien geschieht am besten
nach Art des Inkassos für die Invalidenversicherung, indem
der Arbeitgeber bei der Lohnzahlung die Prämie einbehält
und den Betrag entweder sofort an die Inkassostelle abführt
oder entsprechende Wertmarken in ein dazu bestimmtes
Quittungsbuch einklebt. Auf Verlangen des Arbeitnehmers
hat der Arbeitgeber nicht nur dessen eigene Prämie, sondern
auch die seiner Angehörigen, deren Quittungsbücher natür-