Full text: Zur Reform der Volksversicherung

74 
gestalten, daß sie den Anforderungen gerecht zu werden 
vermag, die man im Interesse weiter Volksschichten an sie 
stellen muß. 
Bei den in einigen europäischen Staaten bestehenden 
öffentlich-wirtschaftlichen Versicherungsunternehmen, die 
nach Art der privaten Volksversicherung Kapitalversiche 
rungen über geringe Summen unter erleichterten Bedingungen 
abschließen, treten die Mängel der Volksversicherung viel 
weniger zu Tage, und eine dieser Einrichtungen, die 
kantonale Volksversicherungskasse zu Neuchätel muß, be 
sonders in ihrer neuen Gestalt, geradezu als das Ideal einer 
Volksversicherung bezeichnet werden, wenigstens für die 
Versicherten, die in keiner Weise zu den Verwaltungskosten 
beizusteuern haben und sogar eine Beihilfe zur Prämie er 
halten; dazu ist der Polizenverfall auf ein Minimum reduziert. 
Eine ähnliche staatliche Einrichtung, die es dem kleinen 
Manne ermöglichte, für seine Hinterbliebenen oder für seine 
eigenen alten Tage ein kleines Kapital sicher zu stellen, 
wäre auch für das Deutsche Reich sehr wünschenswert, und 
die Einführung einer solchen Versicherungsgelegenheit wäre 
als soziale Tat zu begrüßen und als natürliche Ergänzung 
der bewährten Invalidenversicherung. Eine einfache Über 
tragung der neuchäteler Einrichtung auf deutsche Verhält 
nisse wäre schon wegen der zu einem solchen Werke er 
forderlichen dauernden Ausgaben ganz ausgeschlossen; sind 
doch die Aufwendungen des Kantons Neuchätel für die 
staatliche Volksversicherung im Verhältnis zur Einwohner 
zahl beträchtlicher als die Zuschüsse des Deutschen Reiches 
für die Zwecke der Invalidenversicherung. Im folgenden 
soll nun kurz gezeigt werden, wie sich ohne große Staats- 
ausgabem- in Deutschland eine Anstalt errichten ließe, die 
geeignet wäre, die Aufgaben der Volksversicherung zu er 
füllen, ohne die Mängel derselben aufzuweisen. 
Die Anstalt ist der Invalidenversicherung anzugliedern 
und von den Organen derselben zu verwalten. Die Volks-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.