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gestalten, daß sie den Anforderungen gerecht zu werden
vermag, die man im Interesse weiter Volksschichten an sie
stellen muß.
Bei den in einigen europäischen Staaten bestehenden
öffentlich-wirtschaftlichen Versicherungsunternehmen, die
nach Art der privaten Volksversicherung Kapitalversiche
rungen über geringe Summen unter erleichterten Bedingungen
abschließen, treten die Mängel der Volksversicherung viel
weniger zu Tage, und eine dieser Einrichtungen, die
kantonale Volksversicherungskasse zu Neuchätel muß, be
sonders in ihrer neuen Gestalt, geradezu als das Ideal einer
Volksversicherung bezeichnet werden, wenigstens für die
Versicherten, die in keiner Weise zu den Verwaltungskosten
beizusteuern haben und sogar eine Beihilfe zur Prämie er
halten; dazu ist der Polizenverfall auf ein Minimum reduziert.
Eine ähnliche staatliche Einrichtung, die es dem kleinen
Manne ermöglichte, für seine Hinterbliebenen oder für seine
eigenen alten Tage ein kleines Kapital sicher zu stellen,
wäre auch für das Deutsche Reich sehr wünschenswert, und
die Einführung einer solchen Versicherungsgelegenheit wäre
als soziale Tat zu begrüßen und als natürliche Ergänzung
der bewährten Invalidenversicherung. Eine einfache Über
tragung der neuchäteler Einrichtung auf deutsche Verhält
nisse wäre schon wegen der zu einem solchen Werke er
forderlichen dauernden Ausgaben ganz ausgeschlossen; sind
doch die Aufwendungen des Kantons Neuchätel für die
staatliche Volksversicherung im Verhältnis zur Einwohner
zahl beträchtlicher als die Zuschüsse des Deutschen Reiches
für die Zwecke der Invalidenversicherung. Im folgenden
soll nun kurz gezeigt werden, wie sich ohne große Staats-
ausgabem- in Deutschland eine Anstalt errichten ließe, die
geeignet wäre, die Aufgaben der Volksversicherung zu er
füllen, ohne die Mängel derselben aufzuweisen.
Die Anstalt ist der Invalidenversicherung anzugliedern
und von den Organen derselben zu verwalten. Die Volks-