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Aus dieser Tabelle geht hervor, daß die Kasse nach
kurzer Zeit ihres Bestehens eine gesunde Entwicklung ge
nommen hat. Die Todesfallversicherung (A), die die Mit
glieder der alten Fraternites aufgenommen hat, nimmt lang
sam an Zahl der Versicherungen ab, während sich die Ver
sicherungssumme fast stetig gleich gehalten hat. Diese Er
scheinung wird dadurch hervorgerufen, daß die ehemaligen
Mitglieder der Fraternites mit ihren geringen Versicherungs
summen allmählich ausscheiden, und der Zugang an Polizen-
zahl noch bedeutend geringer ist als der Abgang, wogegen
die durchschnittliche Versicherungssumme des Zuganges
höher ist als die des Abganges. Der Hauptstrom des Zu
ganges wendet sich der gemischten Versicherung (Klasse C)
zu, die besonders in den letzten Jahren sich gut entwickelt hat.
Bei Gründung der Volksversicherungs-Kasse hatte man
gehofft, daß dieselbe bald 20—25000 Versicherte zählen
werde (bei ca. 125000 Kantonsbewohnern). Doch man sah
sich getäuscht! Die Schuld an dem geringen anfänglichen
Zufluß ist teils in den trüben Erfahrungen zu suchen, die
im Kanton mit den Fraternites gemacht worden waren, teils
darin, daß die Bewohner schon bei auswärtigen Privatgesell
schaften versichert waren; die Hauptschuld aber trug wohl
die geringe Elastizität der Tarife, die nur zwei Arten der
Kapitalversicherung vorsahen und dazu nicht die geringste
Modifikation zuließen, so daß die staatliche Kasse bezüglich
dieses Punktes mit den ausländischen Privatgesellschaften
nicht zu konkurrieren vermochte. Diese Schwäche wurde
auch sofort erkannt und Abhilfe in Aussicht gestellt. Am
15. Mai 1906 nahm der „Große Rat“ das neue Gesetz be
züglich der Volksversicherungs-Kasse an, das am 1. Januar
1907 in Kraft trat. Es konnte in diesen Ausführungen noch
nicht berücksichtigt werden. Die Hauptänderungen dieses
Gesetzes bestehen in der Vermehrung der Tarife. In dieser
Beziehung hat der „Große Rat“ ganze Arbeit geleistet; die
Modifikationen sind so zahlreich, wie sie von keiner Privat