I. Allgemeines.
Begriff der Volksversicherung.
Die Volksversicherung ist eine für die wenig zahlungs
kräftige Masse bestimmte Lebensversicherung und wird
u. a. auch kleine Lebensversicherung, Arbeiter- oder Mark
versicherung genannt. Der Umfang des Begriffs „Volks
versicherung“ wird sehr verschieden weit gefaßt, was man
sich dadurch erklären kann, daß von den verschiedenen
Arten der großen Lebensversicherung zu den nicht minder
zahlreichen Modifikationen der Volksversicherung ein ganz
allmählicher Übergang stattfindet. Wo hier eine Grenze
zu ziehen ist, hängt nicht zum wenigsten von der subjek
tiven Auffassung des einzelnen ab. Von diesem Gesichts
punkte aus sind auch die Definitionsversuche zu beurteilen,
die man in der einschlägigen Literatur finden kann. Als
Definitionsversuche müssen sie bezeichnet werden, weil es
bisher nicht gelungen ist, für den Begriff der Volks
versicherung eine streng logische Definition aufzustellen,
die imstande wäre, das Gebiet der Volksversicherung mit
der erforderlichen Schärfe abzugrenzen.
Gegenüber der großen Lebensversicherung treten bei
der Volksversicherung drei Eigentümlichkeiten besonders
hervor: die ärztliche Untersuchung fällt gänzlich fort oder
ist doch sehr vereinfacht; die Versicherungssumme ist auf
ein niedriges Maximum beschränkt; die Zahlung der Prämien
findet in kurzfristigen Terminen (Wochen oder Monaten) statt.