Full text: Zur Reform der Volksversicherung

I. Allgemeines. 
Begriff der Volksversicherung. 
Die Volksversicherung ist eine für die wenig zahlungs 
kräftige Masse bestimmte Lebensversicherung und wird 
u. a. auch kleine Lebensversicherung, Arbeiter- oder Mark 
versicherung genannt. Der Umfang des Begriffs „Volks 
versicherung“ wird sehr verschieden weit gefaßt, was man 
sich dadurch erklären kann, daß von den verschiedenen 
Arten der großen Lebensversicherung zu den nicht minder 
zahlreichen Modifikationen der Volksversicherung ein ganz 
allmählicher Übergang stattfindet. Wo hier eine Grenze 
zu ziehen ist, hängt nicht zum wenigsten von der subjek 
tiven Auffassung des einzelnen ab. Von diesem Gesichts 
punkte aus sind auch die Definitionsversuche zu beurteilen, 
die man in der einschlägigen Literatur finden kann. Als 
Definitionsversuche müssen sie bezeichnet werden, weil es 
bisher nicht gelungen ist, für den Begriff der Volks 
versicherung eine streng logische Definition aufzustellen, 
die imstande wäre, das Gebiet der Volksversicherung mit 
der erforderlichen Schärfe abzugrenzen. 
Gegenüber der großen Lebensversicherung treten bei 
der Volksversicherung drei Eigentümlichkeiten besonders 
hervor: die ärztliche Untersuchung fällt gänzlich fort oder 
ist doch sehr vereinfacht; die Versicherungssumme ist auf 
ein niedriges Maximum beschränkt; die Zahlung der Prämien 
findet in kurzfristigen Terminen (Wochen oder Monaten) statt.
	        
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