Gl
I. Gemischte Versicherung mit jährlicher Prämien
zahlung und einer Versicherungsdauer von 10,
15, 20, 25 Jahren.
II. Gemischte Versicherung mit jährlicher Prämien
zahlung auf das 55., 60., 65. Lebensjahr; Todes
fallversicherung mit jährlicher, auf das 55., 60.,
65. Lebensjahr abgekürzter Prämienzahlung.
IV. Gemischte Versicherung auf das 55., 60., 65.
Lebensjahr und Todesfallversicherung mit be
liebiger (einmaliger) Prämienzahlung.
VII. Temporäre Todesfallversicherung mit abnehmen
der Versicherungssumme (Hypothekar-Lebens
versicherung), einmaliger Prämienzahlung und
einer Versicherungsdauer von 10, 15, 20, 25
Jahren.
Für Versicherungen nach diesen Tarifen ist eine ärzt
liche Untersuchung vorgeschrieben, deren Kosten die Kasse
trägt. Das Maximum der Versicherungssumme beträgt 5000Fr.
Die Tarife III, V und VI entsprechen den Tarifen IV,
I und II, doch ist eine ärztliche Untersuchung nicht erforder
lich. Das Höchstausmaß der Versicherungssumme beträgt
nach diesen Tarifen 1000 Fr. und es ist eine Karenzzeit
von zwei Jahren vorgesehen. Stirbt der Versicherte vor
Ablauf derselben, so wird die um 5% gekürzte Prämien
summe zurückgezahlt.
Bei gleicher Prämie sind die versicherten Kapitalien
bei den unter Fortfall der ärztlichen Untersuchung ab
geschlossenen Versicherungen etwas höher als bei den mit
ärztlicher Untersuchung eingegangenen Verträgen, was seinen
Grund darin hat, daß der Versicherte während der beiden
ersten Jahre nicht unter Risiko steht, die eigentliche Dauer
der Versicherung um ebensoviel gekürzt ist.
Die Prämien können entrichtet werden bei der Zentral
kasse in Brüssel und ihren Zweigstellen, den Agenturen
der Nationalbank und bei den Postanstalten.