Full text: Zur Reform der Volksversicherung

Gl 
I. Gemischte Versicherung mit jährlicher Prämien 
zahlung und einer Versicherungsdauer von 10, 
15, 20, 25 Jahren. 
II. Gemischte Versicherung mit jährlicher Prämien 
zahlung auf das 55., 60., 65. Lebensjahr; Todes 
fallversicherung mit jährlicher, auf das 55., 60., 
65. Lebensjahr abgekürzter Prämienzahlung. 
IV. Gemischte Versicherung auf das 55., 60., 65. 
Lebensjahr und Todesfallversicherung mit be 
liebiger (einmaliger) Prämienzahlung. 
VII. Temporäre Todesfallversicherung mit abnehmen 
der Versicherungssumme (Hypothekar-Lebens 
versicherung), einmaliger Prämienzahlung und 
einer Versicherungsdauer von 10, 15, 20, 25 
Jahren. 
Für Versicherungen nach diesen Tarifen ist eine ärzt 
liche Untersuchung vorgeschrieben, deren Kosten die Kasse 
trägt. Das Maximum der Versicherungssumme beträgt 5000Fr. 
Die Tarife III, V und VI entsprechen den Tarifen IV, 
I und II, doch ist eine ärztliche Untersuchung nicht erforder 
lich. Das Höchstausmaß der Versicherungssumme beträgt 
nach diesen Tarifen 1000 Fr. und es ist eine Karenzzeit 
von zwei Jahren vorgesehen. Stirbt der Versicherte vor 
Ablauf derselben, so wird die um 5% gekürzte Prämien 
summe zurückgezahlt. 
Bei gleicher Prämie sind die versicherten Kapitalien 
bei den unter Fortfall der ärztlichen Untersuchung ab 
geschlossenen Versicherungen etwas höher als bei den mit 
ärztlicher Untersuchung eingegangenen Verträgen, was seinen 
Grund darin hat, daß der Versicherte während der beiden 
ersten Jahre nicht unter Risiko steht, die eigentliche Dauer 
der Versicherung um ebensoviel gekürzt ist. 
Die Prämien können entrichtet werden bei der Zentral 
kasse in Brüssel und ihren Zweigstellen, den Agenturen 
der Nationalbank und bei den Postanstalten.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.