Full text: Zur Reform der Volksversicherung

(SO 
Über den Umfang und die Erfolge der öffentlich 
wirtschaftlichen Volksversicherung in Frankreich stehen mir 
keine genauen Angaben aus jüngster Zeit zur Verfügung; 
die Verbreitung dieser so wohl gemeinten Einrichtung ist 
jedoch gering, wie bei der Umstädlichkeit der Versiche- 
rungsnahme und der Erschwerung der Prämienzahlung 
nicht anders erwartet werden kann. Ob die neu einge 
führte Hypothekar-Lebensversicherung mehr Erfolg haben 
wird, muß die Zukunft lehren. 
Die staatliche Volksversicherung in Belgien. 
Die Anfänge der staatlichen Volksversicherung in Belgien 
fallen zeitlich mit der Gründung der französischen Caisse 
d’assurance zusammen (1850); doch ist die Entwicklung der 
belgischen Volksversicherung insofern in anderer Richtung 
erfolgt, als sie 1850 mit der Gründung einer Altersrenten 
kasse einsetzte, der „Caisse de retraite“, welche 1865 mit 
der neu errichteten Staatssparkasse vereinigt wurde. Beide 
Einrichtungen bleiben hier außer Betracht; von Interesse ist 
die erst 1889 gegründete „Caisse d’assurance sur la vie“. 
Diese Kasse war zunächst nur als Hypothekar-Lebens 
versicherung gedacht, wurde aber seit 1894 durch Aufnahme 
anderer Versicherungsarten zu einer allgemeinen Volks 
versicherung ausgebaut. 
Der Rechnungszinsfuß beträgt 3%, der Zuschlag zur 
Nettoprämie ebenfalls 3%. Am Ende des Jahres ist dieser 
Zuschlag an die Staatssparkasse abzuführen, welche dafür 
die Verwaltungskosten der Lebensversicherung zu tragen hat. 
Es können Personen vom vollendeten 20. Lebensjahre 
an versichert werden; die vorgesehene Prämienzahlung darf 
sich nicht über das zurückgelegte 65. Lebensjahr erstrecken, 
so daß Todesfallversicherungen nur mit abgekürzter Prämien 
zahlung abgeschlossen werden können. 
Für die verschiedenen Arten der Versicherung sind 
• sieben Tarife aufgestellt:
	        
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