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Über den Umfang und die Erfolge der öffentlich
wirtschaftlichen Volksversicherung in Frankreich stehen mir
keine genauen Angaben aus jüngster Zeit zur Verfügung;
die Verbreitung dieser so wohl gemeinten Einrichtung ist
jedoch gering, wie bei der Umstädlichkeit der Versiche-
rungsnahme und der Erschwerung der Prämienzahlung
nicht anders erwartet werden kann. Ob die neu einge
führte Hypothekar-Lebensversicherung mehr Erfolg haben
wird, muß die Zukunft lehren.
Die staatliche Volksversicherung in Belgien.
Die Anfänge der staatlichen Volksversicherung in Belgien
fallen zeitlich mit der Gründung der französischen Caisse
d’assurance zusammen (1850); doch ist die Entwicklung der
belgischen Volksversicherung insofern in anderer Richtung
erfolgt, als sie 1850 mit der Gründung einer Altersrenten
kasse einsetzte, der „Caisse de retraite“, welche 1865 mit
der neu errichteten Staatssparkasse vereinigt wurde. Beide
Einrichtungen bleiben hier außer Betracht; von Interesse ist
die erst 1889 gegründete „Caisse d’assurance sur la vie“.
Diese Kasse war zunächst nur als Hypothekar-Lebens
versicherung gedacht, wurde aber seit 1894 durch Aufnahme
anderer Versicherungsarten zu einer allgemeinen Volks
versicherung ausgebaut.
Der Rechnungszinsfuß beträgt 3%, der Zuschlag zur
Nettoprämie ebenfalls 3%. Am Ende des Jahres ist dieser
Zuschlag an die Staatssparkasse abzuführen, welche dafür
die Verwaltungskosten der Lebensversicherung zu tragen hat.
Es können Personen vom vollendeten 20. Lebensjahre
an versichert werden; die vorgesehene Prämienzahlung darf
sich nicht über das zurückgelegte 65. Lebensjahr erstrecken,
so daß Todesfallversicherungen nur mit abgekürzter Prämien
zahlung abgeschlossen werden können.
Für die verschiedenen Arten der Versicherung sind
• sieben Tarife aufgestellt: