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Die Caisse d’assurance sieht nur das System der
Hypothekar-Lebensversicherung nach dem System der ab
nehmenden Versicherungssumme vor. Die Prämie kann
jährlich gleichbleibend sein oder mit der Versicherungs
summe abnehmen; endlich kann auch die einmalige Prämie
gewählt werden. Die von der Kasse geführte gemischte
Versicherung ist zur Hypothekentilgung nicht geeignet,
weil die Versicherungssumme nur bis zur Hälfte (1500 Fr.)
abtretbar ist.
Bei der Berechnung der Prämien ist bei sämtlichen
Versicherungszweigen derselbe Rechnungszinsfuß gewählt,
der nach dem tatsächlich erzielten Durchschnittszinsertrage
bestimmt wird und seit 1894 3% beträgt. Im übrigen
gelten für die Kollektivversicherung der anerkannten Hilfs
kassen besondere Bedingungen, die eine Erleichterung be
deuten, so namentlich der Fortfall der ärztlichen Unter
suchung der Mitglieder, die Nichtanwendung der Bestim
mungen über das Minimum der Prämie und über die Alters
grenzen der Versicherten. Das Folgende bezieht sich, wenn
nicht besonders bemerkt, auf die Einzelversicherung.
Die zu versichernde Person muß im Alter von 16 bis
60 Jahren stehen und, wenn es sich um den Abschluß
einer alternativen Versicherung handelt, im europäischen
Frankreich (mit Ausschluß der Insel Korsika) ihren Wohn
sitz haben. Das Geschäftsgebiet der beiden anderen Ver
sicherungsarten dagegen erstreckt sich auch auf Algier.
Für die Hypothekar-Lebensversicherung ist das Maxi
mum der zu versichernden Summe durch den Selbstkosten
preis des angekauften oder noch zu erwerbenden Hauses
oder Grundstücks, vermehrt um die vom Darleiher gezahlte
einmalige Prämie bestimmt; für Todesfall- und gemischte
Versicherungen darf das versicherte Kapital nicht mehr als
3000 Fr. betragen. — Das Minimum der Versicherungs
summe ist durch das Minimum der Prämie von einem
Franc festgelegt.