55
oder ohne solche, weit empfehlenswerter aber eine alter
native Versicherung] in Höhe der Hypothekenschuld ab
schließt und die Versicherungssumme dem Gläubiger im
voraus abtritt. Um die Prämienzahlung für den Fall der
Invalidität sicher zu stellen, kann der Arbeiter durch einen
geringen Zuschlag zur Tarifprämie die Prämienbefreiung
oder gar noch eine Invalidenrente für den Fall einer etwa
eintretenden Erwerbsunfähigkeit mitversichern. Die Rente
würde eine schätzenswerte Beihilfe zur Zinszahlung ergeben.
Das angeführte System der Tilgung von Darlehen auf
Arbeiterwohnungen mit Hilfe der Lebensversicherung hat in
jüngster Zeit die Landesversicherungsanstalt Rheinprovinz
aufgenommen 1 )- Der Arbeiter bleibt bei diesem System
während der ganzen Versicherungsdauer Schuldner der ganzen
Hypothek, was manchen nicht befriedigt, und es ist daher
ein anderer Modus vorgeschlagen worden, die Tilgung mit
Hilfe der Lebensversicherung zu sichern * 2 ).
Der Hypothekenschuldner verzinst und amortisiert das
Kapital in der üblichen Weise, nimmt aber daneben eine
Versicherung auf den Todesfall über ein Kapital, das mit
der Dauer der Versicherung abnimmt und stets gleich ist
der Testierenden Hypothekenschuld. Stirbt der Arbeiter, be
vor die Tilgung beendet ist, so wird die Restsumme fällig
und die Erben sind schuldenfreie Eigentümer des Hauses.
Die Versicherungssumme wird also ähnlich wie bei der
Feuer-Versicherung nur bedingungsweise fällig, wodurch
sich die Prämie ziemlich niedrig stellt. Diese kann jährlich
gleichbleibend normiert werden oder mit der Versicherungs
summe abnehmen; meist wird sie aber als einmalige Prämie
entrichtet und bisweilen vom Darleiher bei der Aufnahme
der Hypothek gezahlt, dem Darlehen zugeschlagen und mit
diesem amortisiert. In Deutschland wurde diese temporäre
1) Amtliche Mitteilungen der Landes-Versicherungsanstalt Rhein
provinz. 3. Jahrg. Nr. 3, Februar 1907.
2 ) Hecht, Der europäische Bodenkredit.