Full text: Zur Reform der Volksversicherung

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oder ohne solche, weit empfehlenswerter aber eine alter 
native Versicherung] in Höhe der Hypothekenschuld ab 
schließt und die Versicherungssumme dem Gläubiger im 
voraus abtritt. Um die Prämienzahlung für den Fall der 
Invalidität sicher zu stellen, kann der Arbeiter durch einen 
geringen Zuschlag zur Tarifprämie die Prämienbefreiung 
oder gar noch eine Invalidenrente für den Fall einer etwa 
eintretenden Erwerbsunfähigkeit mitversichern. Die Rente 
würde eine schätzenswerte Beihilfe zur Zinszahlung ergeben. 
Das angeführte System der Tilgung von Darlehen auf 
Arbeiterwohnungen mit Hilfe der Lebensversicherung hat in 
jüngster Zeit die Landesversicherungsanstalt Rheinprovinz 
aufgenommen 1 )- Der Arbeiter bleibt bei diesem System 
während der ganzen Versicherungsdauer Schuldner der ganzen 
Hypothek, was manchen nicht befriedigt, und es ist daher 
ein anderer Modus vorgeschlagen worden, die Tilgung mit 
Hilfe der Lebensversicherung zu sichern * 2 ). 
Der Hypothekenschuldner verzinst und amortisiert das 
Kapital in der üblichen Weise, nimmt aber daneben eine 
Versicherung auf den Todesfall über ein Kapital, das mit 
der Dauer der Versicherung abnimmt und stets gleich ist 
der Testierenden Hypothekenschuld. Stirbt der Arbeiter, be 
vor die Tilgung beendet ist, so wird die Restsumme fällig 
und die Erben sind schuldenfreie Eigentümer des Hauses. 
Die Versicherungssumme wird also ähnlich wie bei der 
Feuer-Versicherung nur bedingungsweise fällig, wodurch 
sich die Prämie ziemlich niedrig stellt. Diese kann jährlich 
gleichbleibend normiert werden oder mit der Versicherungs 
summe abnehmen; meist wird sie aber als einmalige Prämie 
entrichtet und bisweilen vom Darleiher bei der Aufnahme 
der Hypothek gezahlt, dem Darlehen zugeschlagen und mit 
diesem amortisiert. In Deutschland wurde diese temporäre 
1) Amtliche Mitteilungen der Landes-Versicherungsanstalt Rhein 
provinz. 3. Jahrg. Nr. 3, Februar 1907. 
2 ) Hecht, Der europäische Bodenkredit.
	        
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