Full text: Zur Reform der Volksversicherung

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Für Einlagen mit und ohne Vorbehalt der Rückgewähr 
wie auch für männliche und weibliche Personen sind be 
sondere Tarife vorhanden. 
Die Mitglieder haben die Wahl, ob sie für ihre Einlage 
lebenslängliche Rente oder Kapital beziehen wollen. Die 
Wahl muß nicht von vornherein getroffen werden, sondern 
kann aufgeschoben werden bis ein Jahr vor dem Fälligkeits 
termin. Sie ist unwiderruflich. 
In der Regel kann jede Einlage, nachdem sie seit 
wenigstens fünf Jahren bestanden hat, von dem Mitgliede 
mit sechsmonatlicher Frist gekündigt werden und gelangt 
nach Ablauf derselben nebst 2% Zinseszins zur Auszahlung. 
Stirbt das Mitglied vor Ablauf der Kündigungsfrist, so gilt 
die Kündigung als nicht geschehen. 
Einlagen mit dem Vorbehalt der Rückgewähr können 
bis 9 /io ihres Betrages beliehen werden, falls sie seit 
wenigstens fünf Jahren bestehen. 
Die Versicherung erfolgt ganz kostenfrei. Die ge 
samten Verwaltungskosten werden aus den Zinsen des auf 
über zwei Millionen Mark angewachsenen Grundkapitals 
bestritten. Aller Gewinn aus dem Versicherungsgeschäft 
fällt den Mitgliedern als Dividende zu und wird denselben 
als Einlagen ohne Vorbehalt der Rückgewähr gutgeschrieben. 
Der im Dezember 1906 veröffentlichte Bericht der 
Kaiser Wilhelms-Spende ist zur Orientierung über die Ent 
wicklung und den Stand derselben wohl geeignet. 
Die Gesamtzahl der eingetretenen Mitglieder betrug: 
am 1. April 1904 . . . . 23 919 
„ 1. April 1905 . . . . 24 610 
„ 1. April 1906 . . . . 25 343 
„ 15. Okt. 1906 .... 25757 
In der deutschen Invalidenversicherung stellen die Beiträge der 
Arbeiter Prämien dar, die mit Vorbehalt der Rückgewähr eingezahlt werden 
und mit dem Eintritt des Versicherungsfalles, dem Beginn der Rente, ver 
fallen. Die Beiträge der Arbeitgeber dagegen sind als Einlagen ohne Vor 
behalt der Rückgewähr anzusehen.
	        
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