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Für Einlagen mit und ohne Vorbehalt der Rückgewähr
wie auch für männliche und weibliche Personen sind be
sondere Tarife vorhanden.
Die Mitglieder haben die Wahl, ob sie für ihre Einlage
lebenslängliche Rente oder Kapital beziehen wollen. Die
Wahl muß nicht von vornherein getroffen werden, sondern
kann aufgeschoben werden bis ein Jahr vor dem Fälligkeits
termin. Sie ist unwiderruflich.
In der Regel kann jede Einlage, nachdem sie seit
wenigstens fünf Jahren bestanden hat, von dem Mitgliede
mit sechsmonatlicher Frist gekündigt werden und gelangt
nach Ablauf derselben nebst 2% Zinseszins zur Auszahlung.
Stirbt das Mitglied vor Ablauf der Kündigungsfrist, so gilt
die Kündigung als nicht geschehen.
Einlagen mit dem Vorbehalt der Rückgewähr können
bis 9 /io ihres Betrages beliehen werden, falls sie seit
wenigstens fünf Jahren bestehen.
Die Versicherung erfolgt ganz kostenfrei. Die ge
samten Verwaltungskosten werden aus den Zinsen des auf
über zwei Millionen Mark angewachsenen Grundkapitals
bestritten. Aller Gewinn aus dem Versicherungsgeschäft
fällt den Mitgliedern als Dividende zu und wird denselben
als Einlagen ohne Vorbehalt der Rückgewähr gutgeschrieben.
Der im Dezember 1906 veröffentlichte Bericht der
Kaiser Wilhelms-Spende ist zur Orientierung über die Ent
wicklung und den Stand derselben wohl geeignet.
Die Gesamtzahl der eingetretenen Mitglieder betrug:
am 1. April 1904 . . . . 23 919
„ 1. April 1905 . . . . 24 610
„ 1. April 1906 . . . . 25 343
„ 15. Okt. 1906 .... 25757
In der deutschen Invalidenversicherung stellen die Beiträge der
Arbeiter Prämien dar, die mit Vorbehalt der Rückgewähr eingezahlt werden
und mit dem Eintritt des Versicherungsfalles, dem Beginn der Rente, ver
fallen. Die Beiträge der Arbeitgeber dagegen sind als Einlagen ohne Vor
behalt der Rückgewähr anzusehen.