Full text: Zur Reform der Volksversicherung

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sich zu führen hat, in eine Sparkarte mit 30 Feldern. Hat 
er eine solche Karte mit Sparmarken vollgeklebt, so liefert 
er sie am Postschalter ab, wo ihm eine Versicherungsmarke 
über 3 Jl. in das Quittungsbuch geklebt und mit dem 
Tagesstempel versehen wird. Hat er 24 Versicherungs 
marken erworben, so stellt ihm die Anstalt gegen Ein 
reichung der geklebten Versicherungsmarken einen Einlage 
schein aus, auf dem auch der Betrag früherer Einlagen und 
der Gewinnanteile vermerkt ist. 
Die Vermittlungstätigkeit der Post geschieht nicht 
kostenlos, sondern gegen 5 % des Wertes sämtlicher ver 
kauften Versicherungsmarken. 
Zur Deckung der Verwaltungskosten sieht Kohl einen 
Zuschlag von 20 % zur Nettoprämie vor. 
Der gänzliche Wegfall der Werbung durch Agenten 
und des Zwanges zur Prämienzahlung werde durch das 
Vertrauen, das eine öffentliche Versicherungsanstalt genieße, 
gegenstandslos gemacht. Der Umstand, daß beim System 
der einmaligen Prämie die Versicherungssumme im Anfänge 
zu gering sei, könne dadurch beseitigt werden, daß die 
erste Marke als Beitrag zu einer temporären Versicherung 
mit vierjähriger Versicherungsdauer zu betrachten sei. 
Die Kollektivversicherung denkt Kohl sich so, „daß 
Vereine und ähnliche Organisationen ihre Mitglieder, 
Fabriken ihre Arbeiter etc. zusammen bei der Anstalt ver 
sichern und die Prämie bezahlen, wodurch die Fortsetzung 
der Prämienzahlung etwas besser gewährleistet wird. Diese 
Versicherungsart eignet sich insbesondere auch für die zahl 
losen Sterbekassen, welche ihre Organisation beibehalten 
könnten, af>er die Sterbesummen gewissermaßen der staat 
lichen Versicherungsanstalt in Rückversicherung geben 
müßten. Auch Arbeitgeber könnten ihre Arbeiter derart 
versichern, daß die Prämie durch Abzug von den Löhnen 
summarisch an die Anstalt gezahlt wird.“
	        
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