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Unterrichts in der Kenntnis nicht nur volkswirtschaftlicher
Fragen im allgemeinen, sondern ganz besonders des Ver
sicherungswesens in die Lehrpläne der Volks- und Mittel
schulen. Solchem Streben kann Vorschub geleistet werden
durch Schulsparkassen, durch Kinderversicherungen, für
welche die Kinder selbst die Beiträge beizubringen haben. ...
Natürlich brauchten sich derartige Erziehungsbestrebungen
nicht lediglich auf niedere Schulen (Volksschulen, sowie
kaufmännische und gewerbliche Fortbildungsschulen) zu be
schränken; auch für die Besucher höherer Schulen wird es
eine angenehme Beigabe sein, neben den freien Wissen
schaften und Künsten auch in recht realer Lebenskunst eine
gute Schulung genossen zu haben. Vorbedingung für eine
solche Vorbildung der Jugend wäre, daß die Erzieher der
Jugend genügend instruiert und von der Bedeutung der
artiger volkswirtschaftlicher Einrichtungen durchdrungen
wären, also volkswirtschaftlicher Unterricht an Gymnasien,
Seminaren usw., sowie volkswirtschaftliche Ausbildung der
höheren Lehrer.“
Bezüglich des zweiten Gesichtspunktes bemerkt Le uck-
feld unter Hinweis auf die Aufwendungen für Parteizwecke,
für Gewerkschaften und den Alkoholgenuß, daß bei den wirt
schaftlich Schwachen im allgemeinen weit mehr Versiche
rungsfähigkeit vorhanden sei, als von dieser Seite gewöhnlich
zugegeben werde, und es handle sich für die Versicherungs
gesellschaften nur darum, die Versicherungsfähigkeit voll
auszunutzen. Unter Umständen müsse der Staat oder die
Gemeinde im Interesse der Gesamtheit Zuschüsse zu den
zu machenden Rücklagen gewähren.
Die Ausgestaltung der Versicherungsmöglichkeiten
könne dadurch geschehen, daß man das Wirtschaftsindi
viduum daran gewöhne, statt mit dem 25. bis 30. schon mit
dem 15. bis 20. Lebensjahre die Versicherung ahzuschließen,
da es dem Arbeiter in der Mitte der 20er Jahre, wenn die
Gründung einer Familie größere Anforderungen an seine