Full text: Zur Reform der Volksversicherung

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Unterrichts in der Kenntnis nicht nur volkswirtschaftlicher 
Fragen im allgemeinen, sondern ganz besonders des Ver 
sicherungswesens in die Lehrpläne der Volks- und Mittel 
schulen. Solchem Streben kann Vorschub geleistet werden 
durch Schulsparkassen, durch Kinderversicherungen, für 
welche die Kinder selbst die Beiträge beizubringen haben. ... 
Natürlich brauchten sich derartige Erziehungsbestrebungen 
nicht lediglich auf niedere Schulen (Volksschulen, sowie 
kaufmännische und gewerbliche Fortbildungsschulen) zu be 
schränken; auch für die Besucher höherer Schulen wird es 
eine angenehme Beigabe sein, neben den freien Wissen 
schaften und Künsten auch in recht realer Lebenskunst eine 
gute Schulung genossen zu haben. Vorbedingung für eine 
solche Vorbildung der Jugend wäre, daß die Erzieher der 
Jugend genügend instruiert und von der Bedeutung der 
artiger volkswirtschaftlicher Einrichtungen durchdrungen 
wären, also volkswirtschaftlicher Unterricht an Gymnasien, 
Seminaren usw., sowie volkswirtschaftliche Ausbildung der 
höheren Lehrer.“ 
Bezüglich des zweiten Gesichtspunktes bemerkt Le uck- 
feld unter Hinweis auf die Aufwendungen für Parteizwecke, 
für Gewerkschaften und den Alkoholgenuß, daß bei den wirt 
schaftlich Schwachen im allgemeinen weit mehr Versiche 
rungsfähigkeit vorhanden sei, als von dieser Seite gewöhnlich 
zugegeben werde, und es handle sich für die Versicherungs 
gesellschaften nur darum, die Versicherungsfähigkeit voll 
auszunutzen. Unter Umständen müsse der Staat oder die 
Gemeinde im Interesse der Gesamtheit Zuschüsse zu den 
zu machenden Rücklagen gewähren. 
Die Ausgestaltung der Versicherungsmöglichkeiten 
könne dadurch geschehen, daß man das Wirtschaftsindi 
viduum daran gewöhne, statt mit dem 25. bis 30. schon mit 
dem 15. bis 20. Lebensjahre die Versicherung ahzuschließen, 
da es dem Arbeiter in der Mitte der 20er Jahre, wenn die 
Gründung einer Familie größere Anforderungen an seine
	        
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