Full text: Zur Reform der Volksversicherung

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zeit würde die Verteuerung der Prämie wieder beseitigen, 
wenn sie, was eigentlich zu geschehen hätte, bei der Be 
rechnung der Prämien berücksichtigt würde. Doch ist der 
Einfluß der Sterbetafel auf die Höhe der Prämie nur gering, 
und die zuviel erhobenen Beiträge würden als Dividende 
den Versicherten wenigstens zum größeren Teile wieder zu 
fließen. Tatsächlich wird die Prämie nicht so sehr durch die 
wahrscheinlich etwas größere Sterblichkeit unter den Ver 
sicherten so beträchtich erhöht, als vielmehr durch die im 
Verhältnis zur großen Lebensversicherung ganz enormen 
Verwaltungskosten. 
Die Gesellschaften pflegen als Verwaltungskostensatz 
im großen Lebensversicherungsgeschäft das Verhältnis der 
Verwaltungskosten zur Summe der Prämien- und Zinsen 
einnahme anzugeben und finden dann einen Satz von 5 bis 
7% bei den größten deutschen Gesellschaften. Als Prämien 
einnahme wird die buchmäßige Prämie in Ansatz gebracht, 
ohne Abzug der Gewinnanteile, die auf die Prämie in An 
rechnung gebracht werden, nicht mehr durch die Hand des 
Agenten gehen und also auch nicht mehr die Inkasso 
provision absorbieren. Dadurch wird der Verwaltungskosten 
satz bedeutend vermindert. 
Eine solche Berechnung ist für die Volksversicherung 
nicht durchführbar, da hier die Prämie nicht um die Gewinn 
anteile gekürzt wird, sondern in ganzer Höhe durch die 
Agenten vereinnahmt werden und somit auch in ganzer Höhe 
mit der üblichen Inkassoprovision belastet werden. 
Um einen Vergleich bezl. der Höhe der Verwaltungs 
kosten bei den verschiedenen Gesellschaften anzustellen, ist 
es zweckmäßig, die Verwaltungskosten im Verhältnis der 
Prämieneinnahme zu bestimmen, da sonst die jüngern 
Gesellschaften, die noch keine großen Reservefonds etc. 
haben anlegen können, und deren Zinseneinnahme daher 
verhältnismäßig gering ist, den ältern, reich fundierten 
Gesellschaften gegenüber in ein falsches Licht gerückt wer-
	        
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