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Wendung heute keine Lebensversicherung mehr mit Erfolg
konkurrieren kann.
Eigentümlichkeiten der Volksversicherung.
Fortfall der ärztlichen Untersuchung.
Die Abweichungen der Volksversicherung von der
großen Lebensversicherung sind auf geschäftstechnischem
Gebiete zu suchen, und zwar sind es vor allem die ein
gangs erwähnten drei Unterschiede: der Fortfall der ärzt
lichen Untersuchung, die Zahlung der Prämie in kurzfristigen
Raten und die Begrenzung der Versicherungssumme auf
ein niedriges Maximum.
Durch den Fortfall der ärztlichen Untersuchung erspart
die Volksversicherung die Arztkosten, die bei Versicherungen
über geringe Summen unverhältnismäßig hoch sind; auch
trägt sie dadurch der Abneigung Rechnung, die vielfach,
besonders beim weiblichen Geschlecht, gegen eine solche
Untersuchung vorherrscht, und erleichtert so die Akquisition
und die Ausbreitung der kleinen Lebensversicherung.
Der Fortfall der ärztlichen Untersuchung bedeutet nun
nicht, daß Kranke und Todeskandidaten aufgenommen
werden können, um ihren Hinterbliebenen durch Zahlung
einiger Prämien ein relativ hohes Kapital zu sichern. Um
das Zuströmen solcher Risiken zu verhindern, bedient sich
die Volksversicherung zweier Mittel. Zunächst hat der Ver
sicherungslustige bei Stellung des Antrages Auskunft zu
erteilen über seine Berufstätigkeit, seinen eigenen Gesund
heitszustand wie den seiner Angehörigen, sowie über die
Sterblichkeit in seiner Familie. Macht er wissentlich falsche
Angaben, so kann die Versicherung nachträglich seitens der
Gesellschaft angefochten werden. Ferner hat der vermittelnde
Agent einen vertraulichen Bericht zu erstatten, ob der Antrag
steller den Eindruck eines gesunden Menschen macht, und
ob er, der Agent, die Annahme des Antrages empfehlen
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