18
zunächst dazu, für die ungünstigen Jahre ganz bedeutende
Rücklagen zu machen, wodurch die Sicherheit der Gesell
schaft erhöht und eine gewisse Stabilität in den Geschäfts
betrieb gebracht wird. Bei Aktiengesellschaften muß das
Aktienkapital verzinst werden. Da der Gewinn bei älteren
Gesellschaften meist ein Vielfaches des eingezahlten Grund
kapitals beträgt, so wird der Aktionärgewinn in der Regel
sehr hoch bemessen, bis 50% des eingezahlten Aktien
kapitals und wohl gar noch mehr. Der größte Teil des
Gewinnes wird bei Aktien- wie bei Gegenseitigkeitsgesell
schaften den Versicherten wieder zugeführt als Gewinn
anteile oder Dividenden. Die Verteilung derselben geschieht
in der Regel so, daß sie auf die nächste Jahresprämie an-
gerechet wird, also durch Prämienermäßigung bei gleich
bleibender Versicherungssumme. Sie kann aber auch zurück
behalten und verzinst werden bis zur Fälligkeit des ver
sicherten Kapitals, das dadurch um die mit Zinsen und
Zinseszinsen angehäuften Gewinnanteile vermehrt wird
(Summenzuwachs). 1 )
Die Gesellschaften sind bestrebt, die Dividenden recht
hoch zu bemessen und richten die Berechnung der Prämien
schon so ein, daß die Gewinne mit großer Sicherheit ein-
treten. Ein hoher Dividendensatz, der sich längere Jahre
in gleicher Höhe erhalten oder sich gar in steigender
Richtung bewegt hat, dient als Lockmittel bei der Akqui
sition und stellt zugleich einen sich jährlich erneuernden
Sicherheitsfonds dar. Man kann mit Recht von einem
Dividendenunwesen sprechen, ohne dessen ausgiebige An-
0 Diese Art der Gewinnverteilung ist zu Gunsten derjenigen Ver
sicherten eingeführt, welche in Ländern wohnen, wo die Lebensversiche
rungsprämie bis zu einer bestimmten Höhe vom steuerpflichtigen Ein
kommen in Abzug gebracht werden darf (in Preußen und Braunschweig
bis 600 JC, in Hessen und Anhalt bis 400 M., in Schwarzburg-Sonders-
hausen bis 300 M). Da nur die tatsächlich gezahlte Prämie in Abzug
gebracht werden darf, so gewährt dieses System der Dividendenverteilung
eine bessere Ausnutzung der Vergünstigung.