17
Diese Aufstellung ergibt, daß die Beiträge jährlich
[vom 27. Lebensjahre an] zunehmen; der letzte Lebende
mußte zu Anfang des Jahres sein eigenes Sterbegeld in
ganzer Höhe deponieren. Die Sterbetafel gestattet nun,
die Beiträge so zu berechnen, daß sie für die ganze Zeit
gleich bleiben. Anfänglich sind diese natürlich höher, als
zur Deckung der fälligen Sterbegelder erforderlich wäre,
während sie im höheren Alter hinter den notwendigen Um
lagen Zurückbleiben. Diese gleichbleibenden Beiträge bilden
die Nettoprämie. Der zur Deckung der laufenden Ausgaben
aus den eintretenden Versicherungsfällen zu verwendende
Teil heißt die Risikoprämie; die nach Abzug dieses Teiles
noch bleibenden Beträge werden zu einem Fond angesammelt,
der Prämienreserve, aus der in späteren Jahren, wenn die
Nettoprämie zur Deckung der Ausgaben nicht mehr aus
reichen, die fehlenden Beträge entnommen werden.
Die Gesellschaften sind nun genötigt, noch einen Zu
schlag zur Nettoprämie zu erheben zur Deckung der aus
einer etwaigen Übersterblichkeit resultierenden Mehrausgaben
und Mindereinnahmen [Sicherheitszuschlag], zur Deckung
der Verwaltungskosten [Verwaltungskostenzuschlag] und zur
Erzielung eines Gewinnes [Gewinnzuschlag]. Nettoprämie
und Zuschlag bilden zusammen die tatsächlich zu zahlende
Brutto- oder Tarifprämie.
I 1. Risikoprämie,
I. Nettoprämie, j 2 Beitrag
zur Prämienreserve;
j 1. Sicherheitszuschlag,
II. Zuschlag. ! 2. Verwaltungskostenzuschlag,
I 3. Gewinnzuschlag.
Dividendenverteilung.
Die Grundlagen, auf denen die Berechnung der Prämien
aufgebaut ist, sind so gewählt, daß sich alljährlich, besonders
bei größeren Gesellschaften ein beträchtlicher Gewinn aus
dem Versicherungsgeschäft ergibt. Dieser Gewinn dient
2
Brutto- oder
Tarifprämie.