Full text: Zur Reform der Volksversicherung

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Diese Aufstellung ergibt, daß die Beiträge jährlich 
[vom 27. Lebensjahre an] zunehmen; der letzte Lebende 
mußte zu Anfang des Jahres sein eigenes Sterbegeld in 
ganzer Höhe deponieren. Die Sterbetafel gestattet nun, 
die Beiträge so zu berechnen, daß sie für die ganze Zeit 
gleich bleiben. Anfänglich sind diese natürlich höher, als 
zur Deckung der fälligen Sterbegelder erforderlich wäre, 
während sie im höheren Alter hinter den notwendigen Um 
lagen Zurückbleiben. Diese gleichbleibenden Beiträge bilden 
die Nettoprämie. Der zur Deckung der laufenden Ausgaben 
aus den eintretenden Versicherungsfällen zu verwendende 
Teil heißt die Risikoprämie; die nach Abzug dieses Teiles 
noch bleibenden Beträge werden zu einem Fond angesammelt, 
der Prämienreserve, aus der in späteren Jahren, wenn die 
Nettoprämie zur Deckung der Ausgaben nicht mehr aus 
reichen, die fehlenden Beträge entnommen werden. 
Die Gesellschaften sind nun genötigt, noch einen Zu 
schlag zur Nettoprämie zu erheben zur Deckung der aus 
einer etwaigen Übersterblichkeit resultierenden Mehrausgaben 
und Mindereinnahmen [Sicherheitszuschlag], zur Deckung 
der Verwaltungskosten [Verwaltungskostenzuschlag] und zur 
Erzielung eines Gewinnes [Gewinnzuschlag]. Nettoprämie 
und Zuschlag bilden zusammen die tatsächlich zu zahlende 
Brutto- oder Tarifprämie. 
I 1. Risikoprämie, 
I. Nettoprämie, j 2 Beitrag 
zur Prämienreserve; 
j 1. Sicherheitszuschlag, 
II. Zuschlag. ! 2. Verwaltungskostenzuschlag, 
I 3. Gewinnzuschlag. 
Dividendenverteilung. 
Die Grundlagen, auf denen die Berechnung der Prämien 
aufgebaut ist, sind so gewählt, daß sich alljährlich, besonders 
bei größeren Gesellschaften ein beträchtlicher Gewinn aus 
dem Versicherungsgeschäft ergibt. Dieser Gewinn dient 
2 
Brutto- oder 
Tarifprämie.
	        
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