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den Kassenmitgliedern rief ein Steigen der Leistungen der
Kasse hervor, die Umlagen mußten entsprechend erhöht,
beträchtliche Nachschüsse gefordert werden, der Zugang
hörte gänzlich auf, gesunde und jüngere Mitglieder traten
aus, für den erheblich zusammengeschmolzenen Rest wurden
die Beiträge unerschwinglich: die Kasse konnte ihren Ver
pflichtungen nicht mehr nachkommen und löste sich auf.
Zu dem materiellen Schaden gesellten sich enttäuschte
Hoffnungen, eine bedauerliche Erschütterung des Gemein
sinnes, ein tiefes Mißtrauen gegen gesunde und gut fun
dierte Versicherungsunternehmungen. Meist wurde der
Zusammenbruch der Sterbekassen noch durch den Umstand
beschleunigt, daß sich ihre Tätigkeit nur über ein räumlich
eng begrenztes Gebiet, eine Gemeinde, einen Kreis, er
streckte, wodurch nicht nur eine nachteilige Beschränkung
der Freizügigkeit der Mitglieder hervorgerufen wurde, sondern
auch das Grundprinzip einer jeden Versicherung, das Gesetz
der großen Zahl, unwirksam blieb. Zwar haben einige
wenige Sterbeladen auch bei gänzlich ungenügendem oder
gar fehlendem Reservefond hundert Jahre und noch länger
bestanden, Nutzen und Segen verbreitet und einen gesunden
Gemeinsinn in der Bevölkerung geweckt und gepflegt; doch
war das nur solchen Kassen möglich, bei denen sich die
Mitgliedschaft durch Generationen gleichsam als Familien
tradition forterbte, wodurch die in der Organisation liegenden
Mängel paralysiert wurden. Die meisten der entstandenen
lokalen Versicherungsvereine hingegen haben aus den ge
nannten Ursachen nur ein kurzes Dasein zu fristen vermocht
und weit mehr Schaden als Nutzen gebracht. Daher kon
zessioniert das Kaiserliche Aufsichtsamt keine Sterbe- oder
Pensionskasse, die zur Aufbringung der Leistungen das
Umlageverfahren oder das System der Durchschnittsprämie
wählt.
Eine Gesundung der Verhältnisse im Sterbekassen
wesen herbeizuführen ist das am 1. Januar 1902 in Kraft