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förmige Actinomycesdrusen; in den durch die excidierten Teile
der Bauclimusculatur gelegten Schnitten sieht man haemorrha-
gisches zellreiches Granulationsgewebe mit reichlicher Gefässneu-
bildung, vereinzelten Riesenzellen und characteristischen Drusen.
Hinsichtlich der Aetiologie können wir wohl auch bei un
serem Pat. annehmen, dass er sich durch Aufnahme von Ge
treidebestandteilen inficiert hat, da er nachträglich angiebt, dass
er in seiner letzten Stellung, die er schon seit zwei Jahren inne
hat, mit der Besorgung und Fütterung von Pferden zu tun ge
habt habe. Zwar versichert er auf diesbezügliche Fragen aus
drücklich, dass er niemals Strohhalme, Getreidekörner und Ähn
liches in den Mund genommen und verschluckt habe, doch
machen schon seine Beschäftigung und die in seinen Berufskreisen
übliche Nachlässigkeit, bei der Arbeit, ohne Säuberung der Hände,
Nahrungsmittel zu sich zu nehmen, ein Hineingelangen der Strah
lenpilzkeime in den Digeslionstractus mit den Speisen nicht un
wahrscheinlich.
Die brettharte Infiltration mit allmählichem Übergang in
die gesunde Umgebung, die sich ohne Schmerzen und ohne Rei
zungserscheinungen seitens des Darmes schleichend entwickelt
hatte, liessen schon vor der Operation die Diagnose auf eine
actinomycotische Erkrankung stellen, die durch das Auffinden der
typischen schwefelgelben Körner im Eiter von etwa Sandkorn
grösse und deren microscopische Untersuchung ihre Bestätigung
fand. Der Krankheitsprocess dürfte auch in diesem Falle vom
Darme ausgegangen sein, da die Netzadhaesionen, die zu dem
Teile des Peritoneum parietale führen, der gerade dem am
schwersten erkrankten, mit Eiterherden durchsetzten Bezirk der
Bauch wand entspricht, und die Verlötung der Flexur an der
selben deutlich den Weg vorzeichnen, den die Infectionserreger
eingeschlagen haben. Wenn auch die geringfügigen Verände
rungen am Darm und die ungemeine Ausbreitung des Krank-
heitsprocesses in der Musculatur der Bauchwandungen an die
Möglichkeit einer primären Bauchdeckenactinomycose denken
lassen, können wir im vorliegenden Falle von dieser Annahme
wohl absehen, da die notwendige Voraussetzung — eine Laesion
der Bauchwand und hierdurch geschaffene Invasionsstelle — bei