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Andererseits kann man bei nicht vorliegender Renten
berechtigung sehen, wie unter dem Muß des Berufslebens
anfänglich Störungen eher ignoriert werden, wie sich z. B.
die bei der Entlassung noch vorhandene Funktionsbehinderung
einer Extremität schneller und vollkommener verliert, als
bei Unfallpatienten.
Lassen wir für all diese Erwägungen die gewonnenen
Zahlen sprechen.
Im Alter bis zu 20 Jahren standen folgende Patienten: