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an Rente hätten sicher in Fortfall kommen können, aller
dings wenig; bedenkt man aber einmal, daß es sich hier um
eine jährliche Ausgabe von etwa 300 Mk. handelt und daß
nur die absolut klaren Fälle aufgeführt sind, so ergibt sich,
daß durch eine genauere Verfolgung des Gesundheitszustandes
der Rentenempfänger nicht ganz unerhebliche Geldmittel
erspart werden könnten. Es ist andererseits auch klar, daß
die Berufsgenossenschaften eine derartige Nachuntersuchung
nicht mit-so geringen Kosten würden anstellen können. Es
wurden im ganzen etwas über 100 Mark verausgabt, die
Patienten aber durchweg Sonntags oder nach Schluß der
Arbeitszeit aufgesucht, so daß Versäumungsgelder etc. fast
ganz in Fortfall kamen.
Die Art des Rentenbezuges dürfte noch durch folgende
Tabelle eine nicht uninteressante Beleuchtung erhalten:
Es wurden an Rentegelder gezahlt vom
1. 4. 99—1. 4. 00 = 3644,05 Mk.
1. 4. 00-1. 4. 01 = 8759,45 „
1. 4. 01—1. 4. 02 = 9960,35 „
1. 4. 02—1. 4. 03 = 7494,50 „
*1. 4. 03—1. 4. 04 = 6592,40 ,.
1. 4. 04—1. 4. 05 = 6172,70 „
1. 4. 05—1. 4. 06 = 5957,40 „
Die Summe aus diesen Zahlen stimmt nicht völlig mit
der Gesamtsumme der Renten, die weiter oben festgestellt
wurde; die Differenz erklärt sich. aus dem Fehlen der
Rentenbezüge vom 1. 4. 06 bis 1. 9. 06 in dieser Tabelle.
Es ergibt sich aus dieser Tabelle ein allmähliches
Sinken der Jahresrentenbeträge entsprechend dem Fortfall
der Übefgangsrenten und der Besserung des Zustandes bei
den Dauerrentnern. Es ist indes ein erhebliches Sinken
der Rentenbeträge nicht mehr zu erwarten, einmal sind viele
der für das letzte Jahr in Betracht kommenden Renten als
Dauerrenten festgesetzt, andererseits ist eine Besserung von
Unfallfolgen nach Verlauf von 5 oder 6 Jahren nicht mehr