Full text: Die Frakturen und Distorsionen der unteren Extremität aus den Jahren 1899/1900 und 1900/01 mit Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung

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an Rente hätten sicher in Fortfall kommen können, aller 
dings wenig; bedenkt man aber einmal, daß es sich hier um 
eine jährliche Ausgabe von etwa 300 Mk. handelt und daß 
nur die absolut klaren Fälle aufgeführt sind, so ergibt sich, 
daß durch eine genauere Verfolgung des Gesundheitszustandes 
der Rentenempfänger nicht ganz unerhebliche Geldmittel 
erspart werden könnten. Es ist andererseits auch klar, daß 
die Berufsgenossenschaften eine derartige Nachuntersuchung 
nicht mit-so geringen Kosten würden anstellen können. Es 
wurden im ganzen etwas über 100 Mark verausgabt, die 
Patienten aber durchweg Sonntags oder nach Schluß der 
Arbeitszeit aufgesucht, so daß Versäumungsgelder etc. fast 
ganz in Fortfall kamen. 
Die Art des Rentenbezuges dürfte noch durch folgende 
Tabelle eine nicht uninteressante Beleuchtung erhalten: 
Es wurden an Rentegelder gezahlt vom 
1. 4. 99—1. 4. 00 = 3644,05 Mk. 
1. 4. 00-1. 4. 01 = 8759,45 „ 
1. 4. 01—1. 4. 02 = 9960,35 „ 
1. 4. 02—1. 4. 03 = 7494,50 „ 
*1. 4. 03—1. 4. 04 = 6592,40 ,. 
1. 4. 04—1. 4. 05 = 6172,70 „ 
1. 4. 05—1. 4. 06 = 5957,40 „ 
Die Summe aus diesen Zahlen stimmt nicht völlig mit 
der Gesamtsumme der Renten, die weiter oben festgestellt 
wurde; die Differenz erklärt sich. aus dem Fehlen der 
Rentenbezüge vom 1. 4. 06 bis 1. 9. 06 in dieser Tabelle. 
Es ergibt sich aus dieser Tabelle ein allmähliches 
Sinken der Jahresrentenbeträge entsprechend dem Fortfall 
der Übefgangsrenten und der Besserung des Zustandes bei 
den Dauerrentnern. Es ist indes ein erhebliches Sinken 
der Rentenbeträge nicht mehr zu erwarten, einmal sind viele 
der für das letzte Jahr in Betracht kommenden Renten als 
Dauerrenten festgesetzt, andererseits ist eine Besserung von 
Unfallfolgen nach Verlauf von 5 oder 6 Jahren nicht mehr
	        
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