Uber die Bedeutung der Unfallversicherungsgesetz
gebung ist schon unendlich viel geschrieben und geredet
worden; von den überzeugten Anhängern und Förderern der
Gesetzgebung bis zu den Gegnern derselben werden eine
ganze Reihe von Gesichtspunkten vertreten, aus denen heraus
die Beurteilung erfolgt. Es wird, soweit es sich um wirklich
sachliche Einwände handelt, vor allem auf die Gefahr hin
gewiesen, die in dem Schlagwort „Rentenzüchterei“ ausge
drückt liegt.
Verfasser dieser Arbeit verlor infolge eines Eisenbahn
unfalls den linken Unterschenkel, er wurde infolgedessen
mehr wie andere Mediziner auf die Frage aufmerksam, was
aus den Patienten nach der Entlassung aus der klinischen
Behandlung eigentlich würde. Einen geeigneten Maßstab
dafür bildet aber vor allem die Beschränkung der Erwerbs
fähigkeit, wie sie sich im Rentenbezug zahlenmäßig erfassen
läßt. Zusammen mit dem Nachuntersuchungsbefund ermöglicht
das eine hinreichend sichere Konstruktion des Endergebnisses.
Was die Gefahr der Ausnutzung eines Unfalles anbe
langt, so ist das behandelte Material zu klein, um von Er
gebnissen zu sprechen; im ganzen wurde der Eindruck
gewonnen, daß der Nachteil den Vorteilen für das gesamte
Volksleben gegenüber nicht in Betracht kommt, es ist weiter
unten in anderem Zusammenhang noch darauf zurückzu
kommen.
Über die Vorteile der Unfallgesetzgebung soll hier nicht
viel gesagt werden, nur auf einen wirtschaftlichen Gesichts-