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In dieser Kategorie sind also zur Zeit sämtliche Patienten
als vollständig geheilt zu betrachten; die Resultate waren
ohne Ausnahme als glänzende zu bezeichnen; vielfach ließ
sich überhaupt der Nachweis der Fractur nicht mehr er
bringen. Die Entwickelung der Muskulatur war in keinem
Fall irgendwie gestört. In 2 Fällen fand sich eine ganz
leichte Gelenksteifheit, die indeß für das Erwerbsleben auch
nach Angabe der betreffenden Patienten überhaupt nicht in
Betracht kam.
Renten bezogen im ganzen 5 Patienten, davon No. 58
1900/01 ganz sicher zu Unrecht. Der betreffende Patient kam
mit dem letzten Transport von Ostasien zurück, wo er drei
Jahre lang als Heizer auf einem großen Kreuzer gedient hatte
Die Rentenbezüge betrugen:
No. 1073, 99/00. Distorsio pedis sin.
100% = 16,70 Mk. monatl. vom 12./2. 00—31./8. 00.
50% = 8,35 „ „ „ 1./9. 00-31./3. 01.
25% — 12,50 „ vierteljährl. „ 1./4. 01—30./9. 01.
10%= 5,00 „ „ „ 1./10.01-30./9. 02.
Gesamtrentenbezug = 264,15 Mk.*)
No. 58 00 01. Fract. femoris d. (Fract. radii).
100% — 51,00 Mk. monatl. vom 676. 00—31710. 00.
20% = 10,20 „ „ „ 1711. 00—auf weiteres.
Gesamtrentenbezug = 979,50 Mk.
Nimmt man selbst an, daß M. bis zum Diensteintritt
seinem körperlichen Zustande nach noch Anspruch auf eine
Rente gehabt hätte, so ergibt sich doch, daß die Berufs
genossenschaft durch eine genauere Verfolgung des Falles bis
lang 367,20 Mk. hätte sparen können.
No. 353. 00/01. Fract. cruris sin.
100% = 49,15 Mk. monatl. vom 2178. 00—31./8. 00.
33Vs% = 16,40 „ „ „ 179.00—3074.02.
10%= 4,95 „ „ „ 175. 02—auf weiteres.
Gesamtrentenbezug = 346,65 Mk.
*) Vom Beginn des Rentenbezuges bis zum 1. September 1900.