Full text: Die Frakturen und Distorsionen der unteren Extremität aus den Jahren 1899/1900 und 1900/01 mit Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung

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In dieser Kategorie sind also zur Zeit sämtliche Patienten 
als vollständig geheilt zu betrachten; die Resultate waren 
ohne Ausnahme als glänzende zu bezeichnen; vielfach ließ 
sich überhaupt der Nachweis der Fractur nicht mehr er 
bringen. Die Entwickelung der Muskulatur war in keinem 
Fall irgendwie gestört. In 2 Fällen fand sich eine ganz 
leichte Gelenksteifheit, die indeß für das Erwerbsleben auch 
nach Angabe der betreffenden Patienten überhaupt nicht in 
Betracht kam. 
Renten bezogen im ganzen 5 Patienten, davon No. 58 
1900/01 ganz sicher zu Unrecht. Der betreffende Patient kam 
mit dem letzten Transport von Ostasien zurück, wo er drei 
Jahre lang als Heizer auf einem großen Kreuzer gedient hatte 
Die Rentenbezüge betrugen: 
No. 1073, 99/00. Distorsio pedis sin. 
100% = 16,70 Mk. monatl. vom 12./2. 00—31./8. 00. 
50% = 8,35 „ „ „ 1./9. 00-31./3. 01. 
25% — 12,50 „ vierteljährl. „ 1./4. 01—30./9. 01. 
10%= 5,00 „ „ „ 1./10.01-30./9. 02. 
Gesamtrentenbezug = 264,15 Mk.*) 
No. 58 00 01. Fract. femoris d. (Fract. radii). 
100% — 51,00 Mk. monatl. vom 676. 00—31710. 00. 
20% = 10,20 „ „ „ 1711. 00—auf weiteres. 
Gesamtrentenbezug = 979,50 Mk. 
Nimmt man selbst an, daß M. bis zum Diensteintritt 
seinem körperlichen Zustande nach noch Anspruch auf eine 
Rente gehabt hätte, so ergibt sich doch, daß die Berufs 
genossenschaft durch eine genauere Verfolgung des Falles bis 
lang 367,20 Mk. hätte sparen können. 
No. 353. 00/01. Fract. cruris sin. 
100% = 49,15 Mk. monatl. vom 2178. 00—31./8. 00. 
33Vs% = 16,40 „ „ „ 179.00—3074.02. 
10%= 4,95 „ „ „ 175. 02—auf weiteres. 
Gesamtrentenbezug = 346,65 Mk. 
*) Vom Beginn des Rentenbezuges bis zum 1. September 1900.
	        
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