28
Riesenzellen gemacht hätte, wären ebenfalls negativ gewesen.
Von vorliegendem Falle gilt dasselbe.
Unter Berücksichtigung aller dieser Umstände kommt
Petersen (26) zu dem Schluß, daß in seinen und Ribberts
(24) Fällen der Beweis der komplizierenden Tuberkulose nicht
erbracht sei. Dasselbe gelte für eine Reihe von anderen
Fällen, die er anführt.
Er faßt seine Ansicht in folgende Sätze zusammen:
1. An einen (klinisch nachweisbaren) Lupus der Haut
schließt sich nicht selten Carcinom an; es ist
wahrscheinlich, daß hier die Tuberkulose eine
ätiologische Rolle für das Carcinom spielt. '
2. Die Kombination von Hautcarcinom mit nur mi
kroskopisch nachweisbarer Tuberkulose ist gewiß
außerordentlich selten.
3. In Hautcarcinomen treten nicht selten Riesenzellen
in einer derartigen Form, Zahl und Anordnung
(häufig sogar innerhalb zelliger Knötchen) auf, daß
der Verdacht auf Tuberkulose dringend nahe gelegt
wird. Aber das Fehlen von Tuberkelbazillen, das
Fehlen der Verkäsung, der negative Ausfall der
Tuberkulinprobe und des Tierversuchs beweisen,
daß es sich dennoch nicht um Tuberkulose, sondern
um spezifisch carcinomatöse Veränderungen handelt.
Die reinhistologische Diagnose der Tuberkulose ist
daher hier mit der allergrößten Vorsicht zu stellen.“
Jedenfalls ist die Ansicht Ribberts (24), der aus dem
Vorkommen von Riesenzellen in Krebsen auf eine kompli
zierende Tuberkulose schloß, die er dann aucli als ätiologisches
Moment für die Carcinomentstehung verwertete, durchaus un
bewiesen. Im Gegenteil, es gibt, wie besonders Petersen
(26) gezeigt hat, eine ganze Reihe Fälle von Riesenzellen
und tuberkelähnlichen Bildern bei Carcinomen, deren tuber
kulöse Natur nicht hat bewiesen werden können.