Full text: Ein Fall von Plattenepithelkrebs des Nierenbeckens mit Riesenzellen

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Riesenzellen gemacht hätte, wären ebenfalls negativ gewesen. 
Von vorliegendem Falle gilt dasselbe. 
Unter Berücksichtigung aller dieser Umstände kommt 
Petersen (26) zu dem Schluß, daß in seinen und Ribberts 
(24) Fällen der Beweis der komplizierenden Tuberkulose nicht 
erbracht sei. Dasselbe gelte für eine Reihe von anderen 
Fällen, die er anführt. 
Er faßt seine Ansicht in folgende Sätze zusammen: 
1. An einen (klinisch nachweisbaren) Lupus der Haut 
schließt sich nicht selten Carcinom an; es ist 
wahrscheinlich, daß hier die Tuberkulose eine 
ätiologische Rolle für das Carcinom spielt. ' 
2. Die Kombination von Hautcarcinom mit nur mi 
kroskopisch nachweisbarer Tuberkulose ist gewiß 
außerordentlich selten. 
3. In Hautcarcinomen treten nicht selten Riesenzellen 
in einer derartigen Form, Zahl und Anordnung 
(häufig sogar innerhalb zelliger Knötchen) auf, daß 
der Verdacht auf Tuberkulose dringend nahe gelegt 
wird. Aber das Fehlen von Tuberkelbazillen, das 
Fehlen der Verkäsung, der negative Ausfall der 
Tuberkulinprobe und des Tierversuchs beweisen, 
daß es sich dennoch nicht um Tuberkulose, sondern 
um spezifisch carcinomatöse Veränderungen handelt. 
Die reinhistologische Diagnose der Tuberkulose ist 
daher hier mit der allergrößten Vorsicht zu stellen.“ 
Jedenfalls ist die Ansicht Ribberts (24), der aus dem 
Vorkommen von Riesenzellen in Krebsen auf eine kompli 
zierende Tuberkulose schloß, die er dann aucli als ätiologisches 
Moment für die Carcinomentstehung verwertete, durchaus un 
bewiesen. Im Gegenteil, es gibt, wie besonders Petersen 
(26) gezeigt hat, eine ganze Reihe Fälle von Riesenzellen 
und tuberkelähnlichen Bildern bei Carcinomen, deren tuber 
kulöse Natur nicht hat bewiesen werden können.
	        
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