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sie sich ziemlich entfernt von den Krebsnestern, die frei im
Bindegewebe liegen.
Ähnliche Riesenzellen konnte Petersen in einer ganzen
Reihe von Hautcarcinomen und in einigen Schleimhaut-
carcinomen nachweisen. „Ihre Form und Anordnung ent
sprach stets im großen und ganzen den oben gegebenen Be
schreibungen. Meist, jedoch durchaus nicht immer, waren
sie verhornenden Alveolen angelagert; nicht selten fanden
sie sich auch entfernt von den Carcinomzellen mitten
im Gewebe und ab und zu innerhalb tuberkelähnlicher
Knötchen. Fremdkörper innerhalb der Riesenzellen (d. h.
Hornschuppen oder ganze Carcinomzellen) waren nur selten
nachweisbar.“
Anschließend an diese Befunde bespricht Petersen
dann die Frage der Carcinomzellen:
Er kommt zu der Ansicht, das Ribbert (24) den
Begriff der Fremdkörperriesenzellen, wie auch Krückmann
(27) hervorhebt, zu eng faßte. Denn es gäbe in Carcinomen
Riesenzellen die Krebszellen, bezw. Reste von ihnen ein
schlössen und solche, die durch „toxische“ Wirkung entstanden,
in ihre Nähe lägen, indem der Reiz der zerfallenden Carcinom-
epithelien das ätiologische Moment ihrer Entstehung ab
gegeben hätte. Auch der Umstand, daß die Riesenzellen in
Zellanhäufungen ähnlich den Tuberkeln wie auch in unserem
Falle, gefunden seien, wäre nicht beweisend fiir die Diagnose
Tuberkulose, denn Petersen (26) konnte solche Knötchen
häutiger in seinen Carcinomen finden.
Auch sonst sprächen gewichtige Gründe gegen die
tuberkulöse Natur der gefundenen Riesenzellen:
Weder Ribbert (24), noch er selbst hätten in den
betreffenden Fällen trotz eifrigsten Suchens jemals Tuberkel
bazillen gefunden. Auch hätte Verkäsung regelmäßig gefehlt.
Vereinzelte Impfungen (Petersen) von lebensfrischem Ma
terial und Tuberkulininjektionen, die Schimmelbusch (26)
bei einem später exstirpierten Ulcus rodens mit zahlreichen